Merkzeichen H genehmigt

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine schwere Epilepsie und verschiedene andere körperliche und psychische Krankheiten. Nun habe ich einen Grad der Behinderung von 100 mit dem Merkzeichen G,B und H bekommen. Das H ist neu und vorher hatte ich einen gdb von 90.
Welche Vorteile habe ich durch das H? Habe ich mit dem H zusätzliche Steuervorteile? Ich bin leider noch voll von meinen Eltern abhängig und wäre froh, wenn die finanzielle Erleichterung bekämen.

Es ist für mich ein seltsames Gefühl mit dem hohen Schwerbehinderungsgrad. Wie geht es euch damit so?


Viele liebe Grüße


Antworten

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  • Hallo,

    sorry Jenner, aber da bist du falsch informiert. Das H gibt einen massiven Steuervorteil. Der liegt genauso hoch, wie der vom aG und vom Bl. Eins dieser Merkzeichen reicht, um den Steuerfreibetrag von 3.400 € zu bekommen.

    Aber genaue Auskunfte gibt auch das Finanzamt, wenn ihr da telefonisch nachfragt.

    Wie geht man damit um...

    Hmm.. ich hab mich da anfangs auch schwer mit getan, weil ich mich nicht so krank sehen wollte. Mittlerweile steh ich auf dem Standpunkt.. Ich bin krank, ich hab mir das nicht ausgesucht und die "Nachteilsausgleiche" sind eh nur ein Tropfen auf dem heißen Stein... Ich will sie einfach haben! Sie stehen mir genauso zu, wie andere Menschen eben laufen können und störungsfrei atmen.

    Jumanji
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  • Hallo zusammen,

    Näheres zu diesem Thema findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/#c4633
  • Hallo,

    was auch immer das Finanzamt gemacht hat... Ich habe gerade erst frisch den Steuerbescheid bekommen und den erhöhten Steuerfreibetrag von 3.700 € erhalten. Ich habe gerade noch mal in dem Bescheid nachgelesen. Die 3.400 € waren ein Schreibfehler!

    Zudem ist mir auch von einer Freundin, die beim Finanzamt arbeitet bestätigt worden, dass das richtig ist.

    Den erhöhten Freibetrag gibt es laut Ihrer Auskunft und meinem Steuerbescheid, wenn man die Merkzeichen aG, H, oder Bl hat. Dabei ist eines dieser Merkzeichen ausreichend!

    Mein Schwerbehindertenausweis trägt folgende Merkmale: GdB 90, G, aG und B!

    Vielleicht kann jetzt in dieser Frage mal einer der häusigen Rechtskundigen mit Rat und Tat zur Seite stehen und sich noch mal für uns schlau machen. Ich kann mir nicht vorstellen ,dass meine Sachbearbeiterin am Finanzamt UND meine Freundin, die dort arbeitet und den Beruf gelernt hat, sich beide irren!

    Jumanji
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