wenn Krankenkasse ignoriert ärztliche atteste & bescheinigung für 2bett- Zimmer Kosten im Krankenhau

Wenn Krankenkasse ignoriert Ärztliche Atteste und übernimmt nicht Kosten für 2Bett- Zimmer im Krankenhaus

Antworten

  • Hallo njutik,

    Was möchtest du bitte genau wissen?Was eine Unterbringung im 2 Bett Zimmer kostet?
    Weil...ich kann mir nicht vorstellen das ein Arzt dir Bescheinigt hat das du nur in einem 2 Bett Zimmer untergebracht werden kannst.
    Also...teile uns doch bitte mit um was es geht.

    Lieber Gruß

    Ralf
  • Ich bin chronisch Krank (Schnell erwachsen Tumor im Kopf) ,jedes 3Monat bekommen OP- Teilresekzion. Ich habe letzte Zeit sehr starken Depression, 2Bett- Zimmer Kosten 56,80Euro pro Tag. Krankenkasse ignorirt ärztliche Atteste- wegen Depression und übernimmt nicht die Zahlungen.
  • Hallo njutik,

    mit welcher Begründung genau lehnt die Krankenkasse dies ab?
  • njutik hat geschrieben:
    Ich bin chronisch Krank (Schnell erwachsen Tumor im Kopf) ,jedes 3Monat bekommen OP- Teilresekzion. Ich habe letzte Zeit sehr starken Depression, 2Bett- Zimmer Kosten 56,80Euro pro Tag. Krankenkasse ignorirt ärztliche Atteste- wegen Depression und übernimmt nicht die Zahlungen.


    Du siehst diese Kostenberechnung etwas undifferenziert.
    Allgemein spricht man von 500 bis 700 Euro pro Tag, Onkologische und andere Intensivstationen kosten 2000 bis 3000 Euro pro Tag an Betriebskosten in Kliniken die die Krankenkasse zu bezahlen hat (+ gesonderte Therapieanwendungen die nicht im pauschalierten Leistungskatalog enthalten sind) .
    Wenn Betten für Besucher angeboten werden, zu den von dir angegeben Kosten, dann sind es "Preise ohne klinischen med. Versorgungen" und werden auch als "Mehrkostenbeitrag" für eine eigene individuelle höherwertigere Sozialleistungswahl angesehen und berechnet.
    Die "Schulmedizin" sieht eine ausreichenden Heilungsmöglichkeit in 2 (3)-Bett-Zimmer in regulären Kliniken an. In Intensivbereich sind es sogar oft mehr Betten in eine Aufsichtsbereich des Pflegepersonals.

    Höhere klinische Leistungen, wie "Einzelzimmer" und Ausstattungsmerkmale (elektr. höhenverstellbare Betten, TV usw.) ohne "medizinischer Notwendigkeit ", wird die KK nicht leisten, sofern keine Sondertarife mit der KK vereinbart wurden.

    Gruss
    rollispeedy
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