Rollstuhl Fahrer musss ins Gefängnis

Hallo ich habe mich eben angemeldet weil ich nicht weiter weiß bei mir läuft es nicht gut und es hat indirekt was mit meiner Behinderung zu tun!

Also mein rechtes Bein ist amputiert worden und ich sitze seid dem im Rollstuhl!

Ich habe eine Bein Proteste die ich auch dran habe allerdings nur das es sich nicht so leer anfühlt ich kann damit nicht laufen deswegen ja der Rollstuhl!

Ich muss leider ins Gefängnis und habe da fragen!

Dürfen die mich zwingen mit der Proteste zu laufen obwohl ich damit nicht klar komme und ich lieber in Rollstuhl sitze weil icbh mich sicherer fühle ?


Antworten

  • ...niemand im deutschen Strafvollzug muss etwas machen was seine Gesundheit beeinträchtigt.
    Warum auch?? Warum sollte denn jemand dich dazu zwingen sollen???

    Welch ein Blödsinn!

    Gruß
    rollispeedy
  • Okay also dürfen die das nicht ?
    Sind sie sich 100% sicher ?

    Und steht mir dann auch eine Rollstuhl gerechte Zelle zu ?
  • Hallo Hoffi56,

    ich werde diesbzgl. recherchieren. Bitte hab ein wenig Geduld.
  • Hallo,

    also man kann dich selbstverständlich nicht zwingen eine Prothese zu tragen und auf den Rollstuhl zu verzichten, wenn du damit nicht klar kommst.

    Die medizinische notwendigen Hilfsmittel werden einem nicht weggenommen, auch wenn sie für unerlaubte Dinge zweckentfremdet werden könnten. Eine Gehstütze kann auch prima als "Schlagstock" funktionieren, aber deswegen nimmt man einem die Gehstützen nicht weg. Das Risiko nimmt man dann in Kauf.

    Für die Gesundheit der Gefangenen ist der Anstaltsarzt zuständig und der bestimmt auch letzten Endes, was notwendig ist und was nicht.

    Es gibt für behinderte Gefangene barrierefreie/rollstuhlgerechte Zellen. Wenn eine Unterbringung in der "eigentlich zuständigen Anstalt" barrierefrei nicht möglich ist, dann werden die Gefangenen mit Behinderungen entsprechend verlegt. Da ist dann von Anstalten mit barrierefreien Hafträumen über Vollzugskrankenhäuser bis hin zu Anstalten mit Pflegeabteilungen alles drin.

    Wenn du es dir einfach machen willst, dann steck nicht den Kopf in den Sand, schau auf den Stellungsbefehl und ruf in der Anstalt an, in der du auflaufen sollst. Dort hilft dir der Sozialdienst gerne weiter, wie das mit Behinderungen im Knast läuft. Dort bekommst du auch sachkundige Informationen und nicht irgendwelche Mutmaßungen und Horrorgeschichten, die in Foren umgehen.

    Jumanji
  • Unterscheiden sich die rollstuhlgerechten Zellen von denn normalen ?
  • Hallo,

    ja, natürlich unterscheiden sie sich. Sonst könnte man Rollstuhlfahrer genauso unterbringen wie nicht behinderte Gefangene. Dann bräuchte es dort keine barrierefreien Hafträume.

    Größer, etwas geräumiger und je nach baulichen Gegebenheiten und Baujahr des Knastes soll es wohl auch eine eigene Nasszelle geben.

    Aber es ist und bleibt eben ein Gefängnis. Von Hotel ist es weit entfernt.

    Jumanji
  • Jaa das ist ja klar
    Sind das Einzelaufräume?

    Und was ich fragen wollte wie ist das mit Arbeit im Gefängnis es besteht ja arbeitspflicht im Gefängnis wie ist das bei Rollstuhlfahrer?

    Ich habe eine lern Schwäche und war auf einer Förderschule habe keinen Abschluss und auch keine Ausbildung und jetzt sogar noch nen Bein weniger worüber ich auch nicht klar komme also Psychisch


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  • Hallo,

    das mit der Unterbringung von Rollstuhlfahrern wird auch entsprechend unterschiedlich sein und sich nach den örtlichen Gegebenheiten orientieren.

    Generell gilt laut Strafvollzugsgesetz, dass man durchaus einen Anspruch auf einen Einzelzelle hat (egal ob Rollstuhl oder nicht), aber dieser Anspruch nicht immer erfüllt werden kann, weil es die baulichen Gegebenheiten, die Belegung usw. nicht hergibt.

    Wer die Medien letzte Woche verfolgt hat, wird mitbekommen haben, dass gerade in NRW über 600 Haftplätze fehlen, weil die JVA Münster binnen 48 Stunden geräumt werden musste. Jeder, der einigermaßen klar denken kann, wird sich dann auch ausmalen können, dass dann die anderen Anstalten dadurch überbelegt werden müssen und so noch mehr Einzelzellen fehlen, als vorher schon.

    Zudem gibt es auch immer noch Inhaftierte, die man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderen Dingen nicht alleine legen darf oder umgekehrt alleine legen muss...

    Wie ich also schon ausführte, schau auf den Stellungsbefehl und rufe in der JVA an, wo du hin sollst. Lasse dich dort mit dem Sozialdienst verbinden und die können dir die Auskünfte geben, die du brauchst!

    Mir persönlich ist wurschtegal, warum du ins Gefängnis musst. Das ist für die Frage auch irrelevant.Du hast Mist gebaut, bist dafür rechtskräftig verurteilt und musst halt jetzt die Strafe absitzen. Kopf in den Sand nutzt nix, machst ja auch nicht, und den Rest findest nur wirklich raus, wenn du dich dort schlau machst.

    Was allerdings dein psychiches Tief durch die Amputation angeht... Sprich mit deinem Arzt und bitte um eine Überweisung zum Psychologen, vielleicht auch um eine Einweisung für eine Psychiatrie zwecks "Krankheitsbewältigung". Wenn das vor dem Aufenthalt in der JVA nicht gelingt, dann sprich den Anstaltsarzt in der JVA an, was man dort übergangsweise schon machen kann um deine Stimmung zu verbessern und dir den Umgang mit der Behinderung zu erleichtern.

    Jumanji
  • Hallo wie Siet das ganze mit einer Pflegestufe aus ?

    Also wenn jemand ne Pflegestufe hat und muss ins Gefängnis

    Was passiert dann ?

    Giebt es da so ne Art Pflegestation ?
  • Nimmand ne Antwort?
  • Hallo,

    ich hatte schon in einem meiner vorherigen Beiträgen geschrieben, dass es normale JVA´en gibt, welche mit barrierefreien Hafträumen, Vollzugskrankenhäuser und Pflegeabteilungen!

    Eine Pflegestufe schützt nicht vor einer Inhaftierung!

    Jumanji
  • Hmmm....

    Hier wirst du keine Antworten bekommen die auf Erfahrungen beruhen, es ist schon sehr speziell.
    Auch gibt es bei Behinderungen und Einschränkungen keine Liste mit was man was darf oder welche rechte man dann bekommt.

    Mit deinen Fragen bist du wohl besser bei einem Anwalt aufgehoben, es geht hier so tief ins Recht das du schon einen Experten brauchst.
  • Hallo Hoffi56,

    ich kann absolut nachvollziehen, dass Du vor Haftantritt nervös bist und Fragen hast. Hierzu hast Du jedoch schon einige gute Hinweise aus der Community bekommen. Diese solltest Du nun auch mit der neuen Arbeitswoche umsetzen. Nur so kannst Du Gewissheit bekommen. Alles andere nützt Dir ja nichts.

    Natürlich kannst Du an dieser Stelle gern berichten, wenn Du den Hinweisen gefolgt bist und selbst verbindlich etwas in Erfahrung gebracht hast.

    Ansonsten wünschen wir Dir in jedem Fall alles Gute!
  • Hallo habe noch eine Frage was versteht ihr unter Rollstuhlgerechten bzw behindertengerecht en Haft Raum ?????

    Wird man dann einfach in ne größere Zelle gesperrt oder was?




  • Hallo, ich würde vorschlagen,d ass Du mal "behindertengerechte Zelle" googelst. Dann findest Du Hinweise zu Zeitungsartikeln, Gerichtsurteilen etc., die Dir ermöglichen, Dir ein Bild davon zu verschaffen, was damit gemeint sein könnte. Ansonsten kannst Du ja - ggf. über Deinen Anwalt - auch mal Kontakt mit der JVA aufnehmen und darauf hinweisen, was Du für Einschränkungen und Bedürfnisse hast.
    Besten Gruß, ananim
  • Hoffi56 hat geschrieben:
    Hallo habe noch eine Frage was versteht ihr unter Rollstuhlgerechten bzw behindertengerecht en Haft Raum ?????

    Wird man dann einfach in ne größere Zelle gesperrt oder was?


    Genau. Rollstuhlgerechte Hafträume sind ein wenig größer und üblicherweise auf der Pflegestation (wenn vorhanden) der JVA. So kenne ich es zumindest aus meinem Besuch einer JVA für eine Reportage vor ein paar Jahren.
  • Hallo Hoffi56,

    ich hatte Kontakt mit dem Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg. Aufgrund der nur spärlichen Informationen deinerseits, sind alle Angaben ohne Gewähr.
    Grundsätzlich sei zu klären, warum Du mit deiner Prothese und z.B. Unterarmgehstützen nicht laufen kannst.
    Sollte deine Prothese nicht passen würde im Vollzug eine Anpassung der Prothese veranlasst und der Betroffene trainiert werden oder, sofern medizinisch keine Hinderungsgründe bestehen, eine zum Laufen geeignete Prothese beschafft werden.
    Ohne medizinische Prüfung des Falles würde Dir aber mit Sicherheit dein Rollstuhl nicht entzogen werden.
    Ggf. würde vor der Inhaftierung durch die Staatsanwaltschaft auf die Prüfung deiner Haftfähigkeit durch entsprechende Fachleute veranlasst.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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