Eu nach Krebs abgelehnt Wiederrufsfrist versäumt

Hatte im Juni 2015 Eierstock und Gebärmutterkrebs wurde total opperiert lymphtrüsen kleines und großes Netz wurden auf Grund von Metastasen ebenfalls entfernt.hatte danach bis ende November Chemo bekommen sowie Antikörper bis ende Oktober 2016. Bin jetz schon 1 Jahr Krankgeschrieben und hatte eine EU Rente beantragt da ich mich noch nicht richtig Gesund fühle.Dieser Antrag wurde abgelehnt.Mache seit drei Wochen eine Wiedereinkliederung was mir sehr schwer fählt.
Meine Frage kann ich nochmal eine Eu Rente beantragen da seit einer Woche meine Wiederrufsfrist abgelaufen ist?

Antworten

  • Versicherte der DRV haben immer die Möglichkeit eine Leistung (Rente oder Reha) zu beantragen auch nach einer Ablehnung oder Verstreichen einer Frist eines Verlängerungsantrages.
    Die Fristen müssen eben gesetzt werden, damit ein Verwaltungsakt (Antrag auf Leistung), nach dem SGB X rechtlich weiter bearbeitet oder abgeschlossen werden kann. Eine Beantragung muss ja immer irgendwie auch zu einem Abschluss kommen.

    Aber bei einem erneutem Antrag, nach einer Ablehnung, sollten neue Befundberichte vorliegen, die eine gesundheitliche Verschlechterung darstellt. Die aktuellen Befundberichte sollten nicht älter als 1 Jahr sein und nicht bereits der DRV bekannt sein.
    Ansonsten wird der Antrag umgehend wieder abgelehnt.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hey Du ,
    versuchen zumindest kann man, das Versäumen der Widerrufsfrist zu begründen -->

    ggf. akute kurzfristige Verschlechterung oder eine gerade in die Frist gefallene Untersuchung o.ä.,die Dich halt sooooo beschäftigt hat,daß die Fristversäumnis plausibel wird,

    -- und dann normal (formlos) noch SOFORT Widerruf einlegen mit Einschreiben /RS ("Begründung folgt") und
    "ich beantrage das Widereinsetzen in den vorherigen Stand/ein Absehen von Verfristung... "

    Dann muß zumindest auch über diesen "Unterantrag" entschieden werden--und-- da es sich nur um paar Tage handelt ,hast Du evl. Glück ?

    Wenn z.B. das Amt/der Sachbearbeiter/die RV vorher auch sich sehrsehr lange Zeit gelassen hat,auf Deinen Antrag zu reagieren, würde ich das mit erwähnen ! Möglicherweise hattest Du schon Monate gewartet, hättest Untätigkeitklage einreichen können -- dann wäre ein Ablehnen Deiner Bitte um "Fristverlängerung/Wiedereinsetzen" unbillig...oder so ähnlich.

    Viel Glück !
  • Also, wenn eine "Frist" abgelaufen ist - dann ist sie Abgelaufen!
    Mit "ja aber...aber ..aber." ist es einfach nicht getan!
    Es ist auch unerheblich ob die Frist nun abgelaufen ist, weil der Verwaltungsakt nun abgeschlossen ist.
    Außer man macht glaubhaft, das eine zeitliche Beantwortung oder Rückantwort nicht möglich war. Ein aussetzen von Fristen funktioniert nur durch Krankenhausaufenthalt oder der gleichen. Aber mal gefragt, was soll das denn Nutzen???

    Egal, wie auch immer.
    Einfach neuen Antrag stellen mit aktuellen Unterlagen und es wird der gesamte Vorgang (inkl. History) neu bewertet.. Fertig

    Gruss
    rollispeedy
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