Sonder KFZ Krankenfahrstuhl 25Km h

Sonder KFZ Krankenfahrstuhl 25Km h ?

Sonder KFZ Krankenfahrstuhl 25Km h Ich bin geburtsjahr 1967, Schwerbehindert 80%, mit mehrzeichen G(erhebliche Gehbehinderung) und aG(außergewöhnlicher Behinderung) Darf ich ohne Fahrerlaubnis einen Sonder KFZ Krankenfahrstuhl fahren? Er hat 300 kg, 50 ccm und ist Baujahr 1995, und hat einen Benzin Motor.
es glib ja die GAMMA FAHRZEUGE 25 Kmh warum sind die ohne Fahrerlaubnis zu fahren ...

Gruß

Antworten

  • Du brauchst eine "Betriebserlaubnis", ein zusätzlicher "Führerschein" ist in der Regel nicht erforderlich.
    (Für das Fahren mit einem Elektrorollstuhl ist allerdings generell kein zusätzlicher Führerschein erforderlich)
    Alle Fahrzeuge, die mehr als 6 km/h bis maximal 25 km/h erreichen, müssen dagegen über eine separate Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung versichert werden und erhalten zum Nachweis ein Versicherungskennzeichen.

    Gruss
    rollispeedy

    (Wobei das mit dem Benzinmotor...? ist mir schleierhaft, wie das als "Krankenfahrstuhl" deklariert werden konnte, demnach ist es kein Krankenfahrstuhl sondern ein Kfz im Sinne der StVO wofür man einen "Mofa-Führerschein" haben muss)
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