Zuzahlung Heimunterbringung

Wir sind eine 4 Köpfige Familie. Unser Sohn , 17 Jahre alt, ist geistig behindert (Schwerbehindertenausweis 100 %). Er lebt in einem Heim. Mein Verdienst Brutto 1764 Euro / 1409 Euro Netto. Was muß ich zur Heimunterbringung zuzahlen?

Antworten

  • Hallo Reinerw,

    sicherlich ist es kein einfacher Weg gewesen, diese Entscheidung zu treffen.
    Wie die finanzielle Beteiligung aussieht, hängt ganz von der Einrichtungsart ab und ob Ihr eventuell noch an einigen Tagen selbst die Betreuung übernehmt (Wochenenden). Besteht eine Pflegestufe??? Wie alt ist das andere Kind???
    Es gibt die verschiedensten Kostenträgerkonstellationen:
    - §35a Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz: Vollstationär betreut, Kostenträger ist das Amt für Jugend und Familie.
    - Pflegekasse (SGB XI), Krankenkasse (SGB V), Rentenversicherung (Berufsförderungswerke SGB VI)
    - Sozialamtamt (SGB IX / SGB XII)

    - Wie hoch ist das monatliche Einkommen in der Familie.... (beide Ehegatten)?
    - Wer hat Anspruch auf Versorgung durch das Einkommen, z.B. Ehefrau, weiteres Kind/er (vermindert den Eigenanteil an der Zuzahlung)
    - Selbstbehalt.

    Wie du siehst, sind mehrere Fragen offen.
    Ob eine volle Kostenübenahme beantragt werden kann oder nicht, hängt voll von der Kostenträgergestaltung ab.

    Daher kann hier auch nicht pauschal gesagt werden, wie der Eigenanteil aussehen wird. Hier ist eine Beratung vor Ort mit einem Kostenträger (Jugendamt) sinnvoll und notwendig.

    Gruss
    rollispeedy


  • Hallo.
    Unser Sohn ist den ganzen Monat im Heim und wird ein Wochenende nach Hause geholt.
    Er hat Pflegestufe 2.
    Unser jüngster Sohn ist 15 jahre alt.
    Kostenträger Heimunterbringung: Sozialamtamt (SGB IX / SGB XII)

    Ich bin der Alleinverdiener der Familie.
    Monatliches Einkommen: Brutto 1764 Euro / Netto 1409 Euro

    Eigenheim muß noch ca. 5 Jahre abbezahlt werden. Monatlich 470 Euro.

    Wie hoch ist unser Selbstbehalt???

    Keine weiteren Personen vom Einkommen zu versorgen!
    Spritkosten unseren Sohn monatlich nach Hause holen ca. 28 Euro.

    Ich bin der Meinung, von dem geringen Einkommen für 3 Personen (unseren im Heim lebenden Sohn nicht mitgerechnet) kann man eigentlich nicht noch etwas abziehen!!


  • Hmmm...(?)...
    Also, du hast zwar recht gut dargelegt, wie das Einkommen objektiv sich darstellt. Mein persönlicher Eindruck, der somit nicht keine rechtskräftige Aussage darstellt, ist, das eigentlich keine Zuzahlung aus deinen Einkommen zu leisten ist.
    (Vollgleiche : Düsseldorfert Tabele)

    aber:
    "Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege Sozialhilfe, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 32,08 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.
    Leistet das Sozialamt bei volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern Hilfe zum Lebensunterhalt, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 24,68 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.
    Treffen beide Pauschalen zusammen, wird insgesamt ein monatlicher Pauschalbetrag von maximal 56,76 € von den Eltern verlangt.

    Die Eltern müssen die o.g. pauschalen Unterhaltsbeiträge nicht zahlen, wenn sie selbst Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten oder wenn sie aufgrund dieser Unterhaltsbeitragszahlung bedürftig würden."
    (Quelle: Betanet.de)

    Eventuell eine Information, die dir weiterhilft 🥺

    gruss
    rollispeedy
  • Hallo nochmal.

    Vielen dank für deine Einschätzung !!

    Reiner
  • Hallo Reiner,

    rollispeedy hat die entsprechenden Vorschriften bereits zitiert.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Für Eure Familie weiterhin alles Gute!
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