Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit muss im Betrieb meines Mannes (Krebs) helfen

Ich bin 61 Jahre alt, habe seit 2002 ein Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Mein Mann ist an BSDK
Krebs erkrankt und ich sollte dringend helfen, damit wir nicht alles verlieren. Ich würde als Angestellte von meinem Mann angestellt werden. Wir dachten an ca. 12 Stunden pro Woche bei einem Arbeitsentgeld von ca. 15-20 Euro. Alles andere wäre völlig unglaubwürdig. Verliere ich damit meine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit oder nur einen Teil? Sollte mein Mann den Krebs nicht überleben, so zumindest sieht es im Augenblick noch aus, würde ich dann wohl arbeitslos werden. Bekomme ich dann die volle Erwerbsunfähigkeitsrente oder muss die neu beantragt werden. Ich habe einen Grad der Behinderung von 50 % unbefristet und habe am 23.2.1955 Geburtstag. Auf einen 450 Euro Job kann das Beschäftigungsverhältnis nicht hinaus laufen.

Antworten

  • Hallo Brauni,

    du kannst bis zu 450 € hinzuverdienen und deine reguläre Arbeitszeit sollte pro Tag nicht mehr als 2 Std. und 59min sein, also wie 15 Std /Woche nicht übersteigen.

    Dein Hinzuverdienst ist der DRV mitzuteilen, egal in welcher Höhe du einen Verdienst hast. Du hast die Möglichkeit auch 2 x im Jahr bis zum doppelten hinzu zu verdienen (sogenannte Minijobregelung/geringfügige Beschäftigung).
    Übersteigt dein Einkommen die 450€ sind Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich abzuführen und es wird auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung angerechnet.

    Werden öfters die 450€ oder die 15Std/woche überschritten, behält sich die DRV eine ärztliche Nachuntersuchung vor und du könntest deine Rente in voller Höhe gefährden.

    Gruss
    rollispeedy
  • Das mit den 450 Euro im Monat weiss ich.
    Ich arbeite ja bereits auf 400 Euro Basis.

    Ich werde nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten müssen, aber mein Verdienst wird über die 450 Euro liegen.
    Ca. bei 500-600 Euro.
    Somit kann ich sogar zurück in die gesetzl. KV.
    Das habe ich bereits geklärt. Die würden mich zurück nehmen, obwohl ich über 55 bin aber ein sozialvers. pflichtiges Arbeitsverhältnis habe und davor nie einen Befreiungsantrag gestellt habe.

    Also wenn ich damit sogar aus der priv. KV zurück in die gesetzl. KV kann und dann noch meinem
    Mann mit der evtl. auslaufenden Firma helfen kann, dann würde ich das gerne machen.
    Dass ich aber damit meine gesamte Rente riskieren sollte, macht für mich keinen Sinn, da ich nicht über die 3 Std. pro Tag arbeiten würde.
    Es heisst doch im Gesetz, dass man die Rente dann nur noch zu 3/4 bekommt oder zur Hälfte, je nach Verdienst. Ich überschreite ja die Std. Zahl nicht, sondern "nur" die Gehaltsstufe.

    Kannst du dazu noch was sagen?


  • Richtig.
    Ich schrieb ja auch " ...die Rente in voller Höhe gefährden"

    Es gilt:
    Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten monatlich 450 Euro brutto. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur noch als Teilrente gezahlt werden.
    Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.

    Broschüre der DRV: "Erwerbsminderungsrente so viel dürfen sie hinzu verdienen" siehe unten.

    Gruss
    rollispeddy

    Broschüre DRV:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=30

  • Hallo Brauni55,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, rollispeedy 😀 ).

    Nur so ein Gedanke:
    Wenn Du als Familienangehörige unterhalb der 15 Stunden aushilfst, wieso musst Du dann einen Lohn erhalten, der über die 450,- Euro hinausgeht?
    Du machst das doch aus familiären Gründen und nicht, um Geld zu verdienen, oder?
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:

    "....
    Nur so ein Gedanke:
    Wenn Du als Familienangehörige unterhalb der 15 Stunden aushilfst, wieso musst Du dann einen Lohn erhalten, der über die 450,- Euro hinausgeht?
    Du machst das doch aus familiären Gründen und nicht, um Geld zu verdienen, oder?
    ...."


    Dem Rentenversicherungsträger ist natürlich bekannt, das in familiären Betrieben andere betriebswirtschaftliche Personalentlohnungen stattfinden. Mitarbeiter sind aber auch der Sozialversicherungen, hinsichtlich auch der geleisteten Stunden, zu melden. Aufgrund der familiären Zusammenhänge können sie von Mitgliedsbeiträgen in manchen Erwerbszweigen freigestellt werden.
    Kurzfristig ist auch wohl eine andere Arbeitszeit machbar, aber eine dauerhafte erhöhte Arbeitsleistung, als für die EM-Rente festgestellt wurde, ist wohl unrealistisch.
    Am ende zählt - was auf dem Papier steht. Meist wird diese Form genutzt, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
    (Justin - Justin...wenn man da nicht hinter deinen Worten etwas anderes erahnen könnte...tztztztz....)


    netten Gruß
    rollispeedy
    🥺 😉
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