Grad der Behinderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte am 22.10.2015 einen Schlaganfall. Ich bekomme 40 Grad der Behinderung und das ist zu wenig. Jetzt muß ich klagen. Wie kann ich klagen (ich weiß über das Sozialgericht) und wie bekomme ich Hilfe / Beratung und brauche ich einen Anwalt und ... wird das teuer?

Lieben Dank für die Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Mikolajczyk
Sittardsberger Allee 167
47249 Duisburg
email: [mailadresse]

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Antworten

  • Hallo Kerstin,

    erstmal vorab.......War das beabsichtigt, dass du deine Adresse hier postest?
    Ich finde das keine gute Idee 😢

    Wenn du der Meinung bist dass dein GdB von 40% zu niedrig ist, dann lege Widerspruch ein oder stelle einen Verschlimmerungsantrag.

    Googel mal " Sozialverband Deutschland ". Da wird dir sehr geholfen. Der Beitrag von 6 Euro monatlich ist auch sehr moderat.
    Der Sozialverband hat seinen Sitz in Duisburg. Anrufen und Termin machen.

    Alles gute.
    LG kleinefrau
  • Bevor du dich dazu entschließt gegen den, aus deiner Sicht, zu geringen Bewertung des GdB vorzugehen, solltest du dich ausgiebig Beraten lassen. Wie es der vorherige User es dir bereits angeraten hat.

    In der Regel sind dazu folgende Institutionen gut in der Lage:
    - Sozialverband Deutschland und der Sozialverband VdK
    - Aber auch einige Einzelgewerkschaften und der DGB unterstützen Mitglieder.


    Aber zuerst kannst du auch anhand "von aktuellen ärztlichen Befundberichten" einen Widerspruch einlegen und darlegen, warum die Bewertung aus deiner Sicht zu gering ist. Achte darauf, die bei dir vorliegenden funktionellen Beeinträchtigungen vollständig (physisch und psychisch) darzulegen und durch "aktuelle, aussagekräftige medizinische Atteste und Befundberichte zu belegen, um dem zu erwartenden Widerstand, geringer als GdB 50 bewertet zu bekommen.

    Die obigen Verbände können auch deine Bewertungsunterlagen ebenso einfordern und daraus ersehen, ob eine Klage sinnvoll erscheint. Bei Zugehörigkeit in den Verbänden kostet es erst einmal nichts für dich außer den Mitgliedsbeitrag.
    (Die Verbände sind aber nicht dazu verpflichtet einen Rechtsstreit bei Aussichtslosigkeit zu führen)

    Gruss
    rollispeedy
  • Hallo Kerstin,

    Bist Du mit der Entscheidung des Versorgungsamts nicht einverstanden, kannst Du Widerspruch einlegen. Hierfür hast Du ab Zugang des Feststellungsbescheids vier Wochen lang Zeit. Deinen Widerspruch musst Du schriftlich einlegen und an das Versorgungsamt richten, das den Bescheid erlassen hat. Die Anschrift findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. Als Widerspruch genügt ein einfacher Brief, in dem Du Deinen Widerspruch erklärst. Begründen musst den Widerspruch mit diesem Schreiben noch nicht. Es ist auch ratsam, die Begründung erst nachzuholen, wenn Du die Akten eingesehen hast. Dazu solltest Du das Versorgungsamt bitten, Dir alle Unterlagen und die Stellungnahme des ärztlichen Dienstes zuzuschicken. Aus diesen Akten kannst Du nämlich ersehen, wie es zu der Entscheidung gekommen ist. Dadurch wiederum erhältst Du mögliche Ansatzpunkte für Deine Widerspruchsbegründung, etwa wenn bestimmte Befunde gar nicht berücksichtigt, einzelne Ärzte nicht befragt oder gewisse Beeinträchtigungen kaum beachtet wurden.



    Achtung: Bei der Schwere einer Behinderung spielt nicht nur die eigentliche Krankheit eine Rolle. Bloß weil eine Diagnose gestellt wurde, liegt also nicht automatisch auch eine Behinderung vor. Entscheidend für den GdB ist vielmehr, welche Auswirkungen die Krankheit auf Deinen Körper und Deine Psyche hat. Du solltest in Deiner Widerspruchsbegründung deshalb nicht nur Befunde aufzählen, sondern möglichst ausführlich schildern, welche Folgen Deine Beschwerden in Deinem Alltag und für Deine Lebenssituation haben.



    Musterbrief: Einspruch Schwerbehindertenausweis Datum


    Name
    Anschrift

    Landesamt für Soziale Dienste
    Anschrift



    Widerspruch gegen Ihren Feststellungsbescheid vom ____________________
    Aktenzeichen: ________________________________

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Feststellungsbescheid vom ________, mir zugegangen am __________, ein. Ich bin der Ansicht, dass bei Ihrer Einschätzung, es liege kein GdB von 50 oder mehr vor, meine ,seit dem Schlaganfall bestehenden Einschränkungen , nicht vollständig berücksichtigt wurden.

    Um meinen Widerspruch weitergehend begründen zu können , möchte ich jedoch Einsicht in die Akten nehmen. Daher bitte ich, mir Kopien sämtlicher Unterlagen, die Sie zu Ihrer Entscheidung geführt haben, zukommen zu lassen, einschließlich der Stellungnahme und abschließenden Bewertung des ärztlichen Dienstes. Nach Erhalt der angeforderten Unterlagen werde ich meine Widerspruchsbegründung nachreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift

    Meiner Mutter wurde nach einem Schlaganfall auch ein GdB 40 bewilligt .
    Nach Akteneinsicht haben wir festgestellt, dass ihre Einschränkungen (u.a. eingeschränkte Alltagskompetenz ) bei der Entscheidung nicht berücksichtigt wurden , da sie die gegenüber den Ärzten gar nicht erwähnt hat.
    Wir haben daraufhin ein Beschwerdetagebuch geführt und alle Beispiele in einem 6-seitigen Widerspruch aufgeführt,
    sowie um einen Gutachtertermin gebeten. In diesem Gutachtertermin bestätigten sich alle ,im Widerspruch erwähnten ,Einschränkungen und es wurde ihr unbefristet ein GdB 50 mit Merkzeichen G und B bewilligt

    Linea
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