wenn ein Mensch mit spastik im 2.Stock wohnt bekommt er dann Unterstützung für den Umzug

Mein Bekannter wohnt im 2. Stock und kann nur mit Gehhilfen gehen. Es gibt keinen Aufzug im Haus der medizinische Dienst war da ewegen Einstufung zur Pflegestufe und hat im Gutachten geschrieben das dringend die Benutzung eines Rollstuhl ist. Der Betreuer von der Lebenshilfe hat gesagt den Rollstuhl kriegt eh nie und Widerspruch wegen der Ablehnung der Pflegestufe ist sinnlos. Er wohnt jetzt in Westfahlen und würde gerne zu seiner Partnerin nach Süddeutschand ziehen. Wo kann er sich beraten lassen weil er kriegt auch nur Hartz 4

Antworten

  • Eine Umzugsbeihilfe kann er beim zuständigen Sozialamt beantragen. Aber die Hilfe bezieht sich nur auf die "nächst Möglichkeit" einer ihm barrierefreien Wohnung. Die Hilfe greift nicht bei individuellen persönlichen Lebensstilsänderungen oder gravierenden regionalen Ortswechsel ohne beruflichen Gründen - bei einer abhängigen Beschäftigung - zu.

    Bei diversen Meinungen über Betreuer zur Einschätzung ob Hilfsmittel notwendig sind oder nicht ist irreleitend.
    Ausschlaggebend ist das Gutachten des MDK, welches je nach Formulierung, für die entsprechenden Kostenträger bindend sind.

    Gruß
    rollispeedy .


  • Hallo,

    leider höre ich das nicht zum ersten Mal, dass Mitarbeiter der Lebenshilfe da sehr falsche Auskünfte erteilen.

    So habe ich den Fall eines Kindes, was einen Körper- und GeistigbehindertenSchule besuchte und bis zur Volljährigkeit keinen Schwerbehindertenausweis hatte. Die Mitarbeiter der Lebenshilfe waren der Meinung, sie habe da keinen Anspruch drauf. Völliger Unsinn. Als die Eltern dann endlich doch einen beantragt hatten, hat das Mädchen gleich einen GdB von 70 erhalten.

    Jetzt ist die Frage... Ist der Betreuer nur ein Mitarbeiter der Lebenshilfe oder der gesetzliche Betreuer vom Gericht bestimmt. Bei Letzterem würde es schwierig, denn dann müsste er gerichtlich überprüfen lassen, ob das Betreuungsverhältnis so noch ok ist.

    Wenn es sich bei den Aussagen nur um einen Mitarbeiter handelt, dann pfeift auf das Votum, beantragt Umzugshilfe beim Sozialamt und beantragt den vom MDK für notwendig erachteten Rollstuhl. Lasst euch beim Sanitätshaus beraten, was für ein Rollstuhl in Frage kommt und den vorgeschlagenen dann bitte als Verordnung beim Arzt einholen und dann bei der Pflegekasse (wenn Pflegestufe vorhanden) oder bei der Krankenkasse beantragen.

    Leider hapert es immer wieder bei der Beratung und Begleitung Behinderter. Mir scheint fast so, als wollen manche, dass man so wenig wie möglich teil hat am gesellschaftlichen Leben.

    Jumanji
  • Hallo!

    Fakt ist, die Meinung einiger Mitarbeiter sind irrrelevant. Wichtig ist, dass man den Bedarf einer barrierefreien Wohnung nachweisen muss. Solange der Bekannte keinen Rollstuhl hat, wird es eher schwierig werden. Erst recht bei einem Wechsel in einer anderen Stadt. Fragt doch mal einen der Rechtseperten auf dieser Plattform. Die werden am ehesten konkrete und verbindliche Antworten geben können. 😕
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