welche Leistungen kann man im Pflegeheim bei Schwerbehinderung / blind sein erwarten?

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mein Vater ist blind und hört kaum noch und lebt im Pflegeheim. Er benötigt viele kleine Hilfen, die das Heim angeblich nicht leisten kann. Was steht ihm aufgrund des Schwerbehindertenausweis B zu?

Antworten

  • Hallo,

    in Altenheimen gibt es keine besonderen Leistungen für Schwerbehinderte. In Altenheimen sollte der Grundsatz gelten, dass eine an den Bewohner angepasste Pflege gesichert ist. Dafür muss unter anderem auch geprüft werden, ob die Pflegestufe passend ist, damit eben auch die Kosten für die bewohnerorientierte Pflege machbar ist.

    Mein Rat, wenn ihr unzufrieden seid, wäre daher, dass ihr euch im ersten Schritt an die Stationsleitung, wendet und um ein klärendes Gespräch bittet. Führt das nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis und ihr seit immer noch der Meinung, dass die Pflege nicht gesichert ist, dann könnt ihr euch an die Pflegedienstleitung und/oder an das Beschwerdemanagement im Haus wenden. Wenn das immer noch nicht zielführend ist, dann gibt es die Möglichkeit der Prüfung über den MdK. Wenn es der MdK nicht macht, dann kann der auf jeden Fall weiterhelfen, welche Stellen bei Beschwerden in Altenheimen zuständig ist.

    Leider ist es heute in Heimen nicht selten üblich, dass nur eine "ausreichende" Pflege sichergestellt werden kann, weil das Personal an allen Ecken und Enden eingespart wird. Damit mutieren Altenheime nicht selten zu Altenverwahrstellen. Das ist wahrlich nicht immer schön und auch nicht gewünscht. Wenn aber die Pflege bei deinem Vater sicher gestellt ist und es eben "nur" ein Verwahren ist, dann wird euch nichts anderes übrig bleiben, euch auf die Suche nach einem anderen Heimplatz zu machen in der Hoffnung, dass dort mehr getan werden kann.

    Wenn aber nicht mal die ausreichende Pflege sicher gestellt wird und die Bewohner dort gefährdet sind, dann müssen auf jeden Fall auch Behörden eingeschaltet werden.

    Jumanji
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