Trotz gültigem Fahrschein Buse bekommen Postauto

Meine Tochter (17) hat einen SBB Behindertenausweis. Sie leidet an einer sehr starken Lernbehinderung. Sie kann die eingeübte Strecke alleine bewältigen. Sie entwertete Ihren Fahrschein und hatte das Halbtax dabei. Dann kam die Kontrolle. Nun haben wir eine Strafe bekommen, da sie keinen gültigen Fahrschein hatte. Diesen hatte sie jedoch dabei! Müssen wir die Buse zahlen

Antworten

  • Sie hatte doch sicher eine Quittung der Busse mit Datum, Ort, Uhrzeit und Strecke erhalten. Davon und vom Fahrschein eine Kopie machen und dann bei Postauto reklamieren. Evtl. kann auch an einem Bahnschalter oder beim betroffenen Verkehrsverbund reklamiert werden. Die Originalbelege müssen dann vorgewiesen werden. Ist die Reklamation erfolgreich gleich noch eine Beschwerde abgeben.

    Wichtig: Das Abstempeln der falschen Mehrfahrtenkarte resultiert in einer Busse. In so einem Fall nützt die Reklamation nichts.
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