Fachanwältin/Fachanwalt gesucht!

Hallo Zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt in Sachen Sozialrecht.
Konkret geht es mir um die Ablehung eines Hilfsmittels durch die DRV-Bund. Da auch hier von seiten der Behörden mitgelesen wird, möchte ich zu meinem "Fall" keine weiteren Details preisgeben.
Nur so viel, es handelt sich um einen sehr speziellen Fall der nach meiner Recherche bisher noch nicht ausgeurteilt wurde. Von daher könnte die Übernahme dieses Mandates von gesteigertem Interesse sein.

Ich danke für eure Antworten 😀

Antworten

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  • Müller & Dr. Paul, Gütersloh.
    Hat für mich die Badeprothese durchprozessiert....

    SG-Kalgen sind halt oft leider langwierig und bis zum Urteil muss die Kasse nicht zahlen. Das reizen manche Kassen aus.
  • Moin Moin,
    wende Dich doch mal an den VdK, dort wirst Du beraten.
    Gr. Schorsti
  • der VdK kann dich beraten. Bei mir hat er das aber falsch gemacht. Dadurch habe ich viel Zeit verloren. Müller & Dr. Paul, Gütersloh hats dann gerichtet. Als DGB-Mitglied vertritt dich auch der Rechtssekretär. Aus meiner Erfahrung ist ein richtiger RA besser.
  • Besten Dank für die bisherigen Info`s 😎

    Wie sieht es mit den gemachten Erfahrungen mit und durch die Integrationsämter aus?
  • Um es mal zu verdeutlichen, nicht alle Hilfsmittel die man benötigt werden durch ein und den selben Kostenträger getragen.

    Um dir wirklich Helfen zu können, ist es mindestens erforderlich zu sagen, um welches Hilfsmittel es geht.
    Eventuell ist wirklich die DRV nicht dafür der richtige Kostenträger sondern die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger.
    Selbst ein Anwalt kann dir das nicht anders sagen.

    Gruss
    rollispeedy
  • Auch für diese Antwort bedanke ich mich ausdrücklich.
    Zuständig ist die DRV-Bund, denn eine nicht zuständige Behörde erlässt keinen Bescheid mangels Zuständigkeit. Weiterhin ist sie verpflichtet an die zuständige Behörde/Stelle den Antrag weiterzuleiten. Somit geht es um die DRV-Bund und um keine KK.
  • Die DRV ist "keine Behörde"!!!
    😳 😢

    Das weiterleiten eines Antrages ist von der Antragsart (SGB VI ; SGB X) abhängig.
    Bezieht sich ein Antrag auf Aufgaben die nicht im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung, nach dem SGB VI, liegen, ist er abzulehnen. (Rentenkasse ist nun mal für Renten zuständig - grob gesehen und nicht für Hilfsmittel. Ausgenommen die Hilfsmittel der Rehabilitation zum Erwerbsleben)
    Nur bei Überschneidung von Kostenträgern von gleichartigen Leistungen, z.B. Reha, ist die Weiterleitung möglich und gesetzlich vorgeschrieben.
    Aber egal, denke das weißt du alles bereits und da du auf meinen letzten Thread nicht eingegangen bist, schätze ich mal, hat sich dein Problem bereits gelöst.


    gruss
    rollispeedy 🥺
  • Wieder etwas gelernt....weil die DRV keine Behörde ist steht u.a. auf einem Schreiben als Bewilligung einer Reha in großen Buchstaben B E S C H E I D drüber und dieser ist auch mit einem Rechtsmittel für einen Widerspruch versehen....aber eine Behörde ist das nicht? 🥺
    Es handelt sich nämlich um eine Staatliche Behörd mit demokratischem Prinzip

    Ich möchte dieses Thema aber nicht weiter vertiefen, denn es geht mir um viel wichtigeres als ein geplänkel auf einem Nebenkriegsschauplatz!

    Daher möchte ich diesen Thread von meiner Seite aus auch schließen und mich bei allen Beteiligten recht herzlich für ihre Beiträge bedanken 😆
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