Sparen verboten?

Im Netz verstreut sind Informationen darüber verfügbar, dass das Menschen mit Behinderung keine Ersparnisse aufbauen dürfen, ohne hiervon ihre Hilfsmittel zu bezahlen (z. B. https://www.change.org/p/recht-auf-sparen-und-f%C3%BCr-ein-gutes-teilhabegesetz-jetzt-sch%C3%A4uble-und-nahles).

Wo genau ist die gesetzliche Regelung hierzu?

Antworten

  • Hallo,

    Hilfsmittel werden von den Krankenkassen nach deren Sätzen finanziert und haben nichts mit dem Ersparten zu tun. Braucht jemand Hilfen zur Pflege und im Alltag, dann laufen diese über die Pflegekasse. Auch da gibt es gesetzliche Sätze nach den Pflegestufen. Kommt man mit dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen nicht aus, dann zahlt man den Rest aus eigener Tasche.

    Braucht man im Alltag weitergehende Hilfen in Form von z. B. Assistenz, dann sind das Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern und das sind dann oftmals Leistungen, die über das Sozialamt laufen. Muss man diese staatlichen Leistungen beanspruchen, dann darf man nur das Gleiche ersparte haben, wie ein Sozialhilfeempfänger. Das sind 2.600 € als Einzelperson. Ich habe die Rechnung durch, als ich das persönliche Budget beantragt habe. Was diesen Selbstbehalt angeht, da soll eine Gesetzesänderung im Teilhabegesetz (auch ein Teil der Sozialgesetzbücher) kommen, die die Situation Schwerbehinderter verbessern soll. Man darf gespannt sein.

    Die Grundlagen, was wo und wie an Hilfen selber finanziert oder teilweise finanziert wird steht also in den Sozialgesetzbüchern.

    Viel Spaß beim stöbern...

    Jumanji