auf meinem eingezeichneten Behinderten Parkplatz fahren immer Autos ca 30 bis 40 cm über die eingeze

immer parken Autos vor meinem eingezeichneten Parkplatz dabei sind sie ca 30 bis 40 cm über die Einzeichnung gefahren und parken dann da . Ist das erlaubt?

Antworten

  • ...natürlich darf man über die Parkflächenbegrenzung fahren. Ein Überstand über die eingezeichnete Parkgrenze ist nicht erlaubt, wenn es in die Fahrbahn hinein reicht oder auf/in gesondert gekennzeichneten Flächen hinein reicht, beim Parken. .

    Dafür sind ja die Markierungen da, um die Grenzen der Parkraums pro Fahrzeug anzuzeigen.
    Das klingt nach Knöllchen in doppelten Sinne. 35€ Ordnungswidrigkeit nach der StVO - Parken auf dem Behindertenparkplatz. Und je nach Örtlichkeit kann auch zusätzlich das Parken über die Grenze" geahndet werden.
    Bei parken über die Parkfläche hinaus in die Fahrbahn kann jedoch richtig teuer werden, das ist Eingriff in den Straßenverkehr.

    Gruss
    rollispeedy
  • so noch einmal zur Ihfo ich habe einen eingezeichneten Behindertenparkplatz vor unserem Haus. Auf dem Parkplatz davor stellen sich Parker die ziemlich weit nach hinten fahren und dann so ca 30 bis 40 cm auf meinem Parkplatz parken.
    Ich wollte nur wissen ob das erlaubt ist denn wenn ich rückwärts einparken muß ist es schwierig.
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  • Man darf natürlich nicht über die Markierung einfahren. Du kannst die Polizei rufen und die lassen das Fahrzeug sbschleppen.

    Aber ist das wirklich notwendig? Warum parkt der andere in deinem Parkplatz?
    Du schreibst, du musst rückwärts einparken. Dagegen ist erst mal nichts einzuwenden und wenn du das nicht kannst, stellt sich die Frage, ob du überhaupt geeignet bist, ein Fahrzeug selbständig zu führen. Insofern musst du aufpassen, wie du argumentierst.
    Ist es immer der/die gleiche? Dann wäre vielleicht ein nettes Gespräch sehr hilfreich. Oder ein netter Brief an der Scheibe. Provokation hilft aber eher nicht.

    Gruß

  • einbein hat geschrieben:
    "....Du kannst die Polizei rufen und die lassen das Fahrzeug abschleppen....."

    "....Ist es immer der/die gleiche? Dann wäre vielleicht ein nettes Gespräch sehr hilfreich. Oder ein netter Brief an der Scheibe. Provokation hilft aber eher nicht....."

    Gruß



    Manches Mal kapieren es andere Fahrzeuginhaber nicht, erst wenn das Fahrzeug an der Abschlepp-Stange hängt und ein kompletter Zahlbetrag von mehr als 200€ zustande gekommen ist.
    Aber grundsätzlich stimme ich dir zu, man sollte es nicht eskalieren lassen. Das ist nicht im Sinne vom gegenseitigem Verständnis von behinderten Menschen und ihrer Lage zu nicht behinderten Menschen.

    Gruss
    rollispeedy 🥺 😉
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