Meine Frau, MS, nicht erwerbstätig, benötigt Rollstuhl. Zahlt IV oder KK etwas daran?

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Meiner Frau, Rentnerin (68), fällt wegen ihrer Krankheit MS das Gehen inzwischen so schwer, dass wir uns genötigt sehen, einen Rollstuhl (elektrisch) anzuschaffen. Übernimmt IV oder KK einen Teil der Kosten? Irgendwo hab ich gelesen, man brauche dazu zuerst ein Zeugnis des Hausarztes bzw. in unserem Fall des Neurologen (?).

Antworten

  • Hallo 20stanley01

    Herzlich willkommen bei der MyHandicap Community.

    Bestimmt wird die Krankenkasse einen Teilbetrag übernehmen. Ich empfehle dir den zuständigen Arzt aufzusuchen und ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Dieses kannst du dann bei der Krankenkasse einreichen.

    Die IV ist nur bis zum Rentenalter zuständig.

    Ich wünsche dir und deiner Frau viel Erfolg.
    Liebe Grüsse
    Maria
  • Hallo

    Es wäre besser gewesen wenn ihr vorher euch ein Attest vom Arzt mit der Verordnung geholt hättet.
    Die KK zahlt dann die Leihgebühr wieviel Zuschuß ihr erhaltet wenn bereitz vorhanden weiß ich leider nicht und ob die KK den genehmigt.
    LG SONJA
  • Maria_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo 20stanley01

    Herzlich willkommen bei der MyHandicap Community.

    Bestimmt wird die Krankenkasse einen Teilbetrag übernehmen. Ich empfehle dir den zuständigen Arzt aufzusuchen und ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Dieses kannst du dann bei der Krankenkasse einreichen.

    Die IV ist nur bis zum Rentenalter zuständig.

    Ich wünsche dir und deiner Frau viel Erfolg.
    Liebe Grüsse
    Maria


    Vielen Dank, Maria, sehr nützliche Informatione
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  • Hallo Jenna


    Der Rollstuhl wird einen nicht gehören sondern wird einen zu Verfügung gestellt für bestimmte Zeiträume .Wenn man was anderes braucht wird es von der Kasse geprüft und genehmigt.
    Habe den überholten Rollator für 5 Jahre bekommen und müßte dann weiter beantragen.Den Rollstuhl auch aber der ist im Keller nur für den Notfall.Wenn Rollator oder Rollstuhl neu übereignet werden hat man nachher einen kleinen Fuhrpark wenn man den nicht mehr braucht oder einen größeren braucht ,Gewichtszunahme,.Er kann regelmäßig gewartet werden und wenn was kaputt wird es ausgetauscht oder repariert.
    Bei uns in Hamburg ist es jedenfalls so ,denke aber das es auch Zuschüsse gibt wenn man den selber anschafft.

    LG SONJA
  • Meiner Meinung nach irrt sich Maria
    Weder IV Krankenkasse oder sonst irgend eine Stelle tut was für uns!!!
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  • Hallo 20stanley01


    Die IV ist nur für Menschen die noch nicht im AHV Alter sind zuständig.

    https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Alters-und-Hinterlassenenversicherung-AHV/Hilfsmittel

    Für Gehhilfen für deine Frau ist die AHV zuständig, solltest du dich bei dieser melden. Ob ein Rollstuhl dann elektrisch ist, muss der ausstellende Arzt beurteilen.Also sprich mit ihm in Ruhe über eure Bedürfnisse.
    Natürlich braucht ihr ein entsprechendes Arztzeugnis.mit einem entsprechenden Zeugnis kannst du dann ein Antrag für ein Rollstuhl stellen. Solche Anträge kann man inzwischen auch online ausfüllen. Ist ja angenehmer.

    Ich würde an eurer Stelle im Vorfeld in eine Hilfsmittelbetatungsstelle / grösseres Orthopädengeschäft oder so gehen um zu schauen, was es so gibt und womit deineFrau eher klar kommt.Danach würd ich dem Doc erzählen was ihr da schon gesehen habt.
    Ich persönlich kläre immer zuerst das "hätte ich gern/ braucht mein Körper" ab bevor ich dann das " liegt drin" ernsthaft ins Auge fasse. Auch dann beim Arzt kommt es besser rüber, wenn man weiss wovon da dann gesprochen wird.
    Der Antrag für ein Rollstuhl wird vermutlich gut durchkommen. ist ja scheinbar leider nötig.

    Grüsse

    Bea

    20stanley01 hat geschrieben:
    Meiner Frau, Rentnerin (6😎, fällt wegen ihrer Krankheit MS das Gehen inzwischen so schwer, dass wir uns genötigt sehen, einen Rollstuhl (elektrisch) anzuschaffen. Übernimmt IV oder KK einen Teil der Kosten? Irgendwo hab ich gelesen, man brauche dazu zuerst ein Zeugnis des Hausarztes bzw. in unserem Fall des Neurologen (?).

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