die person ist am 26.3.1956 geboren

Die Person ist 26.3.1956 geboRen und hat 100% Schwerbehinderung Rentenbeginn ohne Abschlag möglich?

Antworten

  • Für den Jahrgang 1956:
    Regelaltersrente: mit 65 Jahren und 10 Monaten
    Altersrente für besonders langjährige Versicherte: ab 63 Jahren und 8 Monate (45 Versicherungsjahre,Ohne Abschläge)
    Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren (Abschlag bis zu 10,2%)

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX:ab 63 Jahren und 10 Monate (Ohne Abschläge)
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX ab 60 Jahren und 10 Monate (Abschläge bis zu 10,8%)

    Je Monat früher oder später ist der Abschlag mit +/- von 0,3% / Monat zu berechnen. Eine einmal berechnete Altersrente die zur Auszahlung gekommen ist, ist die Rentenart nicht mehr später wechselbar.


    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo

    Die gleiche Frage hätte ich auch gehabt bin 10.02.1956 .Hatte für 3 Jahre EMR die nicht verlängert wurde und bekomme deshalb noch ALG 1 bis zum 31.1.2017 dann müßte ich ja auch Altersrente mit Abschlägen beantragen können.
    Habe mittlerweile 70% GdB und das G und es sins noch Diabetes ,hoher Blutdruck Poloneuropathie sowie Knie mit links Knietep mit Bewegungseinschränkung und Arthrose in Händen und LWS zu gekommen.
    Ich habe aber leider keine 45 Jahre voll.


    LG SONJA
  • Eine Rente nach dem SGB IX setzt nur eine "Schwerbehinderung", sprich ein mindest GdB 50, voraus. Ob man mehr GdB hat oder welche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen ist dabei uninteressant.
    Die 45 Versicherungsjahre beziehen sich nur auf eine Rente für "besonders langjährige Versicherte". Hat auch nichts mit der Rente nach dem SGB IX zu tun.

    gruss
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy

    Danke für deine Erklärung dann brauche ich mich nicht mit der EMR mehr rumärgern.Da ich leider nur ne kleine Rente erhalte kommt es bei den Abzügen nicht so schwer.
    Dürfte ich falls es nochmal möglich wäre was dazu verdienen.

    LG SONJA
  • Bis das Alter der Regelaltersrente nicht erreicht ist - darf man bei Sonderrenten nur 450€ hinzu verdienen.
    Alle anderen Hinzuverdienstgrenzen sind im Rentenbescheid ausgiebig erklärt.

    gruss
    rollispeedy
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