Verlust eines Hörgeräts- Bezahlt die, Haftpflichtversicherung den Schaden ?

In Vorbereitung einer Fassadenreinigung mußte der unmittelbare Bereich zur Fassade ,auch die Balkons, frei sein.
In diesem Zusammenhang wurde auch Astrmaterial zum Kompostieren mit dem Auto zum Kompostierplatz weggefahren.Bei diesen Arbeiten ging das Hörgerät links.verloren.

Antworten

  • Als Eigentümer die Arbeiten erledigt? Dann bezahlt keine Privat-Regelhaftpflichtversicherung diesen Verlust.
    Sofern als Mitarbeiter einer Firma die Arbeiten ausgeführt wurden, ersetzt dieses die Betriebshaftpflicht des Unternehmens diesen Verlust.

    Ist es ein verordnetes Gerät gewesen, Krankenkassenleistung - heißt es : Neuverordnung - oder selber neu Kaufen.

    Gruss
    rollispeedy


  • Einen Haftpflicht-Fall würde ich da nicht sehen. Im Zweifel beim Versicherer nachfragen.

    Die Haftpflicht wirkt dann, wenn durch leichte Fahrlässigkeit ein Schden einem driten entstanden ist. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen. Auch Schäden durch betriebsmäßige Benutzung sind keine Haftflichtschäden.

    Ich nehme mal an, es handelt sich hier um ein Mitshaus und du musstest als Mieter deinen Balkon fon deinem Zeugs frei machen.
    Anders sieht es aus, wenn du im Auftrag der Wohnungsbaugesellschaft oder Hauseigentümers gegen Entgelt oder zumindest wie ein Angestellter gegen Aufwands-Entschädigung also als "Beschäftigter" gehandelt hast. Dann wäre die BG zuständig. Ob jedoch ein verlorenes Hörgerät in deren Leistungskatalog fällt, musst du dort klären oder ggf. beim Sozialgreicht erstreiten.
    Beschäftigt der Hauseigentümer mitarbeiter, die nicht angemeldet sind, hat er jetzt ein großes Problem an der Backe.

Diese Diskussion wurde geschlossen.