Grundsicherung und Unterkunft
Guten Tag,
Mein Name ist Petra, meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70 GdB und arbeitet in einer WfbM.
Ich wohne mit meiner Tochter alleine und möchte für sie Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen.
Ist in der Grundsicherung die Unterkunft miteingerechnet? oder muss man extra Wohngeld beantragen?
Würde das Geld auf mein Konto kommen? wird meinte Rente dadurch gekürzt bzw. angerechnet.?
Ich habe die befürchtung wenn das Geld auf mein Konto käme, das es als Einkommen angesehen wird und wieder von meiner Rente abgezogen wird, zb. wie ein Mietvertrag.
Wenn ich die Grundsicherung beantrage muss ich doch genaue Zahlen wie bei der Unterkunft angeben.
Da sie bei mir Mietfrei wohnt weiß ich auch nicht was ich bei Kosten der Unterkunft eintragen soll.
Würde mich über Antworten freuen
Liebe Grüße
Petra
Mein Name ist Petra, meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70 GdB und arbeitet in einer WfbM.
Ich wohne mit meiner Tochter alleine und möchte für sie Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen.
Ist in der Grundsicherung die Unterkunft miteingerechnet? oder muss man extra Wohngeld beantragen?
Würde das Geld auf mein Konto kommen? wird meinte Rente dadurch gekürzt bzw. angerechnet.?
Ich habe die befürchtung wenn das Geld auf mein Konto käme, das es als Einkommen angesehen wird und wieder von meiner Rente abgezogen wird, zb. wie ein Mietvertrag.
Wenn ich die Grundsicherung beantrage muss ich doch genaue Zahlen wie bei der Unterkunft angeben.
Da sie bei mir Mietfrei wohnt weiß ich auch nicht was ich bei Kosten der Unterkunft eintragen soll.
Würde mich über Antworten freuen
Liebe Grüße
Petra
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Antworten
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Also, alle individuelle Fragen zur Grundsicherung kann auf der "Homepage des Ministerium für Arbeit und Soziales" eingehend nachgelesen werden und somit auf die persönlichen Lebensumstände genauesten recherchiert werden.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
Die persönliche Rente wird nicht gekürzt durch weitere soziale finanzielle Unterstützungen oder irgendwelchen Zahlungen auf ein persönliches Konto. Nicht zu verwechseln bei einem zusätzlichem "Einkommen über 450 € durch ein Arbeitsverhältnis, bei einem Rentenbezug die nicht die Altersrente ist, ist man selbst verpflichtet, dieses der DRV zu melden.
Was hier aber nicht der Fall ist.
Es ist Ratsam, bei einem geringen Bezug einer Rente, das alle Beteiligten der Wohngemeinschaft, eine Grundsicherung beantragen. Zusätzliche Leistungen können dadurch ebenso gewährt bzw. in Anspruch genommen werden.
Sie dazu diesen Link:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html;jsessionid=E942D312340676DDCA69FA1CC0FC96D2#a3
Gruss
rollispeedy
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