Feststellungsbescheid ohne Angabe des Schweregrads und Nichterfüllung G, aG, B, H

Guten Tag, der ursprüngliche Schwerbehindertenausweis von meinem Sohn hatte die Merkzeichen G, aG, B, H und 80%. Nun sollen die Merkzeichen entfallen. Begründung: "Ihre Motorik hat sich gebessert, Sie können mit Ihrer Gehilfe (Orthese) relativ ungestört laufen." Mein Sohn hat eine spastische Halbseitenlähmung nach einer Blutung IV.Grades. Ja, er kann laufen. Die Standfestigkeit und Ausdauer stelle ich allerdings sehr in Frage. Zudem kann er sich im Bus schlecht mit einer Hand festhalten. Was muss man tatsächlich erfüllen, um wenigstens das Merkzeichen G zu erhalten

Antworten

  • So wie du das schilderst, kann ich diesen Bescheid nicht glauben.
    Umgehend ein Widerspruch einlegen und um eine wiederholte Überprüfung des Bescheides verlangen nach dem SGB X!
    Lege dazu eine aktuelle Arztliste dabei, wo aktuelle Arztberichte eingeholt werden können.

    Gruss
    rollispeedy
  • Hallo, Definiten zu den Merkzeichen findest Du hier: http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_index.htm

    Besten Gruß, ananim
  • Herzlichen Dank für die Antworten.
    Die Ärzte sind laut Bescheid angeschrieben worden, daraus resultiert die Entscheidung.
    Ich bin etwas ratlos. Die Beschreibung zum Merkzeichen G beinhaltet z. B. eine Wegstrecke von 2 Kilometern in einer halben Stunde.
    Mein Sohn hat zwar eine Halbseitenlähmung, aber ich glaube er würde dies grundsätzlich schaffen. Aber ob dies förderlich ist, ist eben eine andere Frage. Er hat nun mal eine Halbseitenlähmung und die Belastung liegt immer auf der nicht betroffenen Seite.
    Für mich stellt sich die Frage: Was bedeutet oder wie ist es tatsächlich definiert "erheblich eingeschränkt".

    Viele Grüße

    sndrstlp
  • Hallo,

    ich glaube, mehr als die Definitionen, zu denen ich Dir den Link gepostet habe, gibt es dazu nicht an Informationen. Das Recht verwendet manchmal so genannte "unbestimmte Rechtsbegriffe" - eben deswegen, weil sich eine Vielzahl von verschiedenen Situatione, Menschen etc. schwer mit einer Definition erfassen lässt.

    Ich habe aber z. B. einen Freund, der auch eine spastische Halbseitenlähmung hat, ohne Hilfsmittel geht und zwar auch mal 2km oder mehr am Stück, aber halt langsam läuft und unsicher auf den Beinen ist und auch öfter mal hinfällt und der hat das G. Insofern denke ich auch nicht, dass die Entscheidung in Eurem Fall sehr naheliegend oder gar zwingend ist. Wenn Ihr die Entscheidung nicht richtig findet, einfach Widerspruch einlegen und mal sehen, was passiert.

    Besten Gruß, ananim
  • Vielen Dank,

    ich werde einen Widerspruch schreiben und das Ergebnis dann hier einstellen. Vielleicht hilft es ja einem anderen Betroffenen auch weiter.
    Viele Grüße

    sndrstlp
  • hallo Zusammen,
    wir haben erst jetzt die Unterlagen, auf die sich das Gutachten bezieht ,erhalten.
    Mein Sohn hat die Aussage erhalten, dass er nicht Einsicht in alle Unterlagen erhält, dieses Recht hätten nur Rechtsanwälte. Stimmt das so?
    Die Unterlagen beinhalten ein psychologisches Gutachten, die Besuchseinträge beim Orthopäden und eine "Beschreibung" des Hausarztes, sowie zwei krankenhausberichte nach Sturz. Alle Unterlagen, bis auf das Gutachten der Psychologin, beinhalten lediglich die Aussage "Hemiplegie links, spastische Fussparese" Keine weitere Wertung bzgl. Gangsicherheit oder sonstiges. Im Gutachten ist vermerkt, dass mein Sohn durch die Versorgung der Orthese ein gesichertes Gangbild hat. Eigentlich ein Witz.Ich werde nun Widerspruch einlegen, wäre aber ratsam für Tipps.
    Vielen Dank schon mal
  • Hallo,

    also es stimmt... Wenn der angeschriebene Psychologe oder Psychiater schreibt, dass das Gutachten nicht zur Einsicht für den Patienten bestimmt ist (weil es evtl. den Gesundheitszustand verschlechtern kann in seinen Augen), dann habt ihr tatsächlich kein Recht auf Einsichtnahme. Das ginge dann tatsächlich nur über einen Rechtsanwalt und über diesen evtl. auch nicht. Was du machen kannst. Wenn ihr den Psychologen/Psychiater angegeben habt, dann fragt ihn, ob ihr das haben könnt, da ihr Widerspruch einlegen wollt. Oftmals funktioniert das, wenn der das nur als Standardsatz reinschreibt.

    Wenn in den anderen ärztlichen Unterlagen nur steht, dass der einen Hemiplegie links mit einer spastischen Fußparese hat, dann ist das völlig unzureichend für die Merkzeichen, die ihr vorher hattet. Denn da steht nichts davon, wie viele Einschränkungen tatsächlich dadurch gegeben sind. Wie schaut die Sturzgefahr aus, welche Wege schafft er tatsächlich, welche nicht. Da bist du jetzt gefragt in einem Beiblatt genau die Auswirkungen zu schildern und den Arzt zu bitten seine Diagnose entsprechend mit Leben zu füllen. Denn es gibt tatsächlich viele Hemiplegiker, die so wenig Auswirkungen haben, dass ein einfaches G reicht.

    Ansonsten bleibt wohl tatsächlich nur der Gang zum Anwalt und sich da nach der eindeutig rechtlichen Situation zu erkundigen.

    Jumanji