Rückforderung bei Gütertrennung
Hallo zusammen,
bei unserer Hochzeit haben wir einen Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht. Jeder von uns besitzt ein eigenes Haus, im seinem Haus haben wir gewohnt. Nun steht die Trennung im Raum und wir versuchen uns respektvoll zu trennen, mit einem gemeinsamen Anwalt.
Vor ein paar Jahren, während unserer Ehe, habe ich eine große Abfindung bekommen, von der ich 20.000€ mit den Verweis "Darlehen Ehemann" von meinem alleinigen Konto auf sein Konto überwiesen, ebenso habe ich einen Pool und die komplette Gartengestaltung von diesem Geld bezahlt. Diese Zahlungen kann ich alle nachweisen. dazu habe ich mehrmals größere Summen auf sein Geschäftskonto überwiesen mit dem Vermerk "Privateinlage" . Welche Zahlungen könnte ich nun von meinem Mann zurück erwarten? Das Haus gehört ihm alleine. Gehört der Pool usw. auch zum Hausrat? Danke für eure Hilfe
bei unserer Hochzeit haben wir einen Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht. Jeder von uns besitzt ein eigenes Haus, im seinem Haus haben wir gewohnt. Nun steht die Trennung im Raum und wir versuchen uns respektvoll zu trennen, mit einem gemeinsamen Anwalt.
Vor ein paar Jahren, während unserer Ehe, habe ich eine große Abfindung bekommen, von der ich 20.000€ mit den Verweis "Darlehen Ehemann" von meinem alleinigen Konto auf sein Konto überwiesen, ebenso habe ich einen Pool und die komplette Gartengestaltung von diesem Geld bezahlt. Diese Zahlungen kann ich alle nachweisen. dazu habe ich mehrmals größere Summen auf sein Geschäftskonto überwiesen mit dem Vermerk "Privateinlage" . Welche Zahlungen könnte ich nun von meinem Mann zurück erwarten? Das Haus gehört ihm alleine. Gehört der Pool usw. auch zum Hausrat? Danke für eure Hilfe
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Antworten
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Es kommt darauf an, wie der "Ehevertrag" aufgebaut ist. Bezieht er sich auch auf Güter beim gemeinsam Einkauf während der Ehe? Wer etwas Kauft = gehört Ihm persönlich auch?
Sollte das der Fall sein, ist eine Erstattung möglich, in Anrechnung des Zeitwertes (Wiederverkaufswert).
Bei einem "partnerschaftlichem Darlehn", mit gegenseitigem Einverständniserklärung (Vertrag), liegt es auf der Hand, das eine Rückforderung möglich ist.
Gruss
rollispeedy
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