Wie sieht dieses bei einem selbständigen Sanitäristallateur aus der keine Angestellten hat?

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Mein Lebenspartner hat einen Schlaganfall erlitten mit Einschränkungen der linken Körperseite und des Sprechens, sowie Wortfindungsschwächen. Er zeigt darüber hinaus ein stark verändertes Wesen bis hin zu depressiven Verhalten. Er ist privat Kranken und BUZ versichert. er betreibt seid 15 Jahren eine HSK Betrieb und hat keine Angestellten. 'in der derzeitigen Verfassung kann er den Betrieb weder führen noch die als Klempner doch oft körperlich sehr schweren Arbeiten ausführen. Da er auch Gas und Wasser Leitungen anschließ kann er derzeit nicht die geforderte Sorgfalt, Stand der Technik etc gewährleisten. Wer kümmert sich jetzt um die Wiedereingliederung. Gesetzliche RV ist nicht zuständig.

Antworten

  • Hallo leone,

    Habe mich mal ein wenig eingelesen.Die Wiedereingliederung läuft über die Krankenkassen.Die geben euch dann auch die entsprechenden Infos wie das ganze abläuft.
    Was den Betrieb betrifft..ist hier nicht die Überlegung angebracht den Betrieb zu Veräussern/Aufzugeben?
    Kann man den Betrieb nicht mit einem Angestellten weiterführen?
    Und...bei dem beschrieben Krankheitsbild...ist es hier nicht angeraten sich um Rente zu bemühen?
    Es würde zumindest euch von einigen Sorgen, die mit solchen Krankheiten einhergehen, entlasten.
    Nur mal so als Gedankenanstoß

    Gruß
    Ralf
  • Vielen Dank Ralf. Habe bereits mit der Handwerkskammer Kontakt aufgenommen und nächste Woche einen Termin für ein Beratungsgespräch zum Thema Betriebsaufgabe/Verkauf. MA lößt das Problem eher nicht da der Kostenanstieg die Einnahmesituation verschlechtert. Außerdem könnte dann die BUZ Versicherung die Zahlung verweigern und die Geschäftsführung mit über 50 0/0 Erwerbsfähigkeit werten. Also werde ich mit den zwei Interessenten die ich inzwischen aufgetan habe verhandeln.

    Werde schon eine Lösung finden.

    Danke
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