Der Betriebsrat und die 24 Stunden-Assistenz

Guten Tag,

ich schreibe hier "von der anderen Seite". Ich bin eine Assistentin und arbeite bei einer physisch und psychisch stark eingeschränkten Frau, die einen 24-Stunden-Dienst benötigt. Eigentlich müsste ich aber "wir" sagen, denn es betrifft unser ganzes Team, fünf Personen. Alle Assistenten arbeiten seit sechs Jahren bei der Kundin - in der Woche im 16-Stunden-Dienst (die restliche Zeit ist sie in einer TaFö), am Wochenende im 24-Stunden-Dienst. Jeder Assistent arbeitet also 16 bzw. 24 Stunden am Stück. Der Dienst gliedert sich natürlich in Arbeitszeit und Bereitschaft. Wir sind mit diesen Arbeitszeiten sehr zufrieden. Die beiden Männer im Team arbeiten bis zu 200 Stunden im Monat, auch das ist gewollt. Die Frauen arbeiten 1-2 mal pro Woche.

Seit kurzem haben wir einen Betriebsrat (unser Arbeitgeber ist ein e. V. zur Förderung des selbstbestimmten Lebens). Der will nun durchsetzen, dass die Arbeitszeit nur noch 8 Stunden beträgt. Das hieße, unsere Kundin hätte täglich 2 oder 3 Wechsel. Sie ist aber äußerst sensibel gegenüber Veränderungen und würde das auf keinen Fall tolerieren, sie droht bereits mit Suizid. Außerdem soll die Höchstarbeitszeit im Monat 160 Stunden betragen; davon könnten unsere Männer aber gar nicht leben und müssten sich einen anderen Arbeitsplatz suchen. Momentan arbeiten die Herren wöchentlich in einer 16-Stunden-Schicht und zwei 24-Stunden-Schichten, also an drei Tagen die Woche. Im 8-Stunden-Rhythmus hieße das, 8x in der Woche zu der Kundin zu fahren. Na gut, bei nur 160 Gesamtstunden im Monat würde es sich reduzieren, aber es wäre immer noch untragbar. Für einen Assistenten käme das schon alleine deshalb nicht in Frage, weil er 75 km Anfahrtsweg hat. Sowohl unsere Kundin als auch wir sind sehr zufrieden mit der jetzigen Regelung und nun kommt der Betriebsrat und will alles verändern. Wir empfinden das als massive Verschlechterung.

Kennt jemand einen solchen Fall? Was können wir tun? Gibt es Ausnahmeregelungen? Der Betriebsrat kann doch nichts beschließen, was für die eigenen Mitarbeiter und die Kundin eine Verschlechterung bedeutet? Wir bekommen immer nur zu hören: "Das ist Gesetz". Ein wunderbares Totschlag-Argument. Unserem Arbeitgeber sind die Hände gebunden, der möchte auch, dass alles so bleibt, wie es ist. Kann man als Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat klagen? Diesen Weg wären wir sogar bereit zu gehen, nicht zuletzt zum Schutz unserer Kundin. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sie sich etwas antut, weil ihr seit Jahren geregelter und von ihr dringend benötigter Ablauf verändert wird? Der Betriebsrat ja vermutlich nicht!
Wie sollen wir also dem Betriebsrat entgegentreten?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich darauf eine Antwort bekäme, vielleicht auch von einem der Fachleute? Wir hängen alle sehr an unserem Arbeitsplatz und an unserer Kundin und möchten keine Verschlimmbesserungen!

Antworten

  • Meinte das in meinem Aktuelen Arbeitsvertrag in den Zusatztblättern mit drin steht wie ich vorzugehen habe wenn was ist wo ich mit meinem Direkten vorgesetzten Arbeitgeber nicht regeln kann. Bis ich beim Obersten bin beim Direktor.
    Da mir das Wort Betriebrat auch nach so einem unübersichtlichen grossen Betrieb mit alllen möglichen und unmöglichen schickanen vorkommt.
    Weiss nur das wenn bei mir Plötzlich ein unbekanter Betreuer kämme ich auf die Barikaden gänge und alles was ich kann zu kleinholz mache, je nachdem wie wütend mich das dann macht auch noch auf andere Menschen los gehe.
    Von dem her auch das anschauen was sie Unterschrieben hat beziehungsweisse der Vormund von ihr wenn ihr da rann kommt. Und das sie dem ihre Wünsche auch so klar sagt.
    Dann ist es sicher so das der wo am meisten einfluss hat am schluss bestimmt was gemacht wird und so wie ich das hier in der Schweiz mitbekommen habe ist es so das wenn ich nicht was machen möchte wo total gegen das gesetzt ist, hab ich sehr viel mitzureden als Behinderte und Patientin. Selbst wenn es um Arbeit geht wo ich machen kann hab ich das gefühl das der Betreuer wo gleichzeitg der Chef ist, uns soweit es geht möglichst viel spielraum lässt und wir selber bestimmen können.
    Ich hoffe das ich dir mit meinem wenigen wo ich weiss helfen konnte.
    Lg Blitz
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  • Hallo Blitz,

    ich sehe, Du würdest das auch nicht mitmachen wollen. Und vielen Dank für den Tipp! Ich glaube, es ist eine gute Idee, es mal über den Betreuer der Kundin zu probieren! Der ist nämlich ein evangelischer Pfarrer und hat recht großen Einfluss in unserem Städtchen und kümmert sich sowieso sehr gut um die Kundin. Ich werde ihn in den nächsten Tagen mal kontaktieren. Daumen drücken, der er sich gegen den Betriebsrat behaupten kann!
  • An den Themenersteller.. hier mal was zum nachlesen.. Bezüglich erlaubter Arbeitszeiten.. Manche MA muss vor sich selbst schützen. Ob das der Klientin passt oder nicht!
    https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
    LG Thomas
  • Sehr geehrtes Forenmitglied,

    in der Tat eine an dieser Stelle eher untypische Fragestellung. Eine Beantwortung kann daher auch nur generell und unter Hinweis auf die allgemein gültigen Gesetze erfolgen.

    Arbeitszeitverstöße sind keine Bagatellverstöße. Das Arbeitszeitgesetz gibt den zwingend einzuhaltenden Rahmen vor- das mag gefallen oder nicht - ist aber so. Das gilt für die täglich zulässige Höchstarbeitszeit genauso wie für die zwingenden Ausgleichszeiträume z.B. für Sonntagsarbeit, Nacharbeit etc.
    Diese Vorschriften sind nicht disponibel und gelten daher zwingend. Verstöße haben zum Teil erhebliche Konsequenzen für die Verantwortlichen. Dabei sind auch und insbesondere Haftungsfragen nicht außer Acht zu lassen. Die daraus resultierenden Folgen werden oft übersehen und führen zu fatalen Folgen im Falle z.B. eines Unfalls sei es im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit oder z.B. auf dem Rückweg von der Arbeit nach Hause.

    Es macht daher grundsätzlich Sinn bei Bestehen z.B. eines Betriebsrates gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine sinnvolle und auch machbare Lösung zu suchen die den rechtlichen Vorgaben gerecht wird. So wie Sie die Situation schildern – ich kenne nicht alle Details - gibt es Hinweise darauf, die zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beschriebenen Arbeitszeit begründen; das diese Reglungen von den Mitarbeitern getragen werden, gewünscht werden usw. ist davon unabhängig und hat darauf keinen Einfluss. Ob und inwieweit hier die Voraussetzungen zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen vorliegen müsste im Einzelfall vor Ort geprüft und gegeben falls gemeinsam mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde dann beantragt werden.

    Der Pflegebereich ist natürlich ein sehr spezieller Bereich, der geprägt ist durch die besonderen Bedürfnisse, Einfühlungsvermögen und vor allem Konstanz und Vertrauen. All dies kann die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben aber nicht durchbrechen.

    Es dürfte daher ratsam sein unter Umständen mit eimem betriebsverfassungsrechtlichen versiertem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Lösung anzustreben. Dabei sind die Besonderheiten zu Berücksichtigen – aber auch der Umstand, dass der Betriebsrat eine Institution der Arbeitnehmerseite ist.
    Vielleicht hilft ja auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
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