Rückwirkender Pauschbetrag auf Einkommensteuer

Hallo,

sitze gerade über dem Antragsformular für die Feststellung des Grades der Behinderung. Unter Punkt 10.3 geht es um die Rückwirkung dieses Grades für die Steuer. Berufstätig bin ich seit dem 1.1.2005 und es ist davon auszugehen, dass der Grad der Behinderung mindestens von diesem Datum an rückwirkend gültig sein wird und über 50% liegen wird. Die Frage ist, ob eine Rückwirkung für die Einkommenssteuer von diesem Datum ab gültig ist bzw. was die maximale Zeitspanne ist. Mein Bekannter, der Steuerfachangestellter ist, sagte mir gerade, dass frühere Einkommensteueranträge nicht mehr herangezogen werden könnten, da diese bereits eine Bestandsgültigkeit besäßen und nicht mehr geändert werden könnten. Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Antworten

  • Hallo,

    eine Schwerbehinderung wird ab Antragstellung gewährt. Die Rückwirkung bezieht sich nur darauf ,dass ein früheres Datum geltend gemacht wird, wenn man glaubhaft machen kann, warum man diese benötigt. Eine Rückwirkung ist auch nur möglich auf das zurückliegende Jahr, wenn man den Antrag z. B. Anfang 2016 beantragt für 2015. Eine rückwirkender Schwerbehindertenausweis auf das Jahr 2005 ist NICHT möglich! Wenn da schon eine Schwerbehinderung mit Steuerfreibetrag bestanden hat und du sie nicht beantragt hast, dann ist auch das nicht mehr rückwirkend möglich.

    Jumanji
  • Ok! Damit ist die Frage wohl beantwortet. Habe in anderen Foren allerdings gelesen, dass manche, etwa für ihre Kinder, eine rückwirkende Schwerbehinderung für die Steuer geltend machen wollten und das über mehrere Jahre.

    Bisher habe ich mich davor gescheut, einen Grad der Behinderung zu beantragen, weil ich dachte, dass das bei der Jobsuche nachteilig sein könnte. Ich müsste es ja nicht dem neuen Arbeitgeber gleich auf die Nase binden, oder?

    Nach Überlegung scheinen mir die Vorteile aber zu überwiegen und habe heute den Scherbehindertenausweis beantragt.


    Mal sehen, wie es weitergeht.
  • Eine rückwirkende Änderung auch bereits rechtsgültig gewordener Steuerbescheide ist durchaus möglich!

    Siehe: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/behinderte.html

    Zitat: "Die Ausweise und Bescheide, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Pauschbetrages feststellen, stellen Grundlagenbescheide i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO dar. Diese Grundlagenbescheide haben Bindungswirkung für das Finanzamt. Steuerfestsetzungen sind z.B. auf Grund der nachträglichen Vorlage eines solchen Grundlagenbescheides zu ändern (nachträgliche Anerkennung eines höheren Grades oder überhaupt eines Grades der Behinderung)."

    Fraglich ist halt, ob man den zuständigen Sachbearbeiter von der Notwendigkeit der rückwirkenden Anerkennung der Schwerbehinderung überzeugen kann...
  • Hallo,

    ja, die Rückwirkung ist möglich, wenn eine Erhöhung der Feststellung des GdB erfolgt. ABER das geht nur, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Eine Schwerbehinderung gilt aber frühestens ab Antragstellung, in Ausnahmefällen wegen der Steuer in dem Jahr zuvor. Aber man kann nicht 2016 eine Schwerbehinderung rückwirkend für 2005 beantragen! Es kann doch keiner mehr nachvollziehen, ob und wie krank du 2005 warst.

    Man ist nicht verpflichtet seinem Arbeitgeber eine Schwerbehinderung mitzuteilen. Allerdings hat man dann auch keinen Anspruch auf die "Vorzüge", wie 5 Tage mehr Urlaub und verbesserten Kündigungsschutz. Man ist mit einer Schwerbehinderung aber nicht automatisch unkündbar. Es ist für den Arbeitgeber nur schwieriger, weil das Integrationsamt mit einbezogen werden muss.

    Auskunft über die möglichst weite Rückdatierung des Antrags auf Schwerbehinderung würde ich in deinem Fall durchaus versuchen. Vielleicht hast du damit Erfolg und kannst so zumindest einen Teil des Steuerfreibetrages rückwirkend noch erhalten.

    Jumanji
  • Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. @Jumanji: Ich denke schon, dass man nachvollziehen kann, dass ich schon in 2005 stark erkrankt war, das müsste aus den ärztlichen Unterlagen hervorgehen. Ich bin seit 1998 schwer chronisch erkrankt. Seit 2005 bin ich berufstätig und möchte deshalb die Rückwirkung erreichen.

    Thomas