bin heute abgeschleppt worden von einem nicht deutlich gekennzeichneten ,angeblichen behindertenpark

neben einem parkplatz.der als solcher,aber ohne anzahl der gemeinten plätze auf der weissen tafel angezeigt war.auf dem boden keine erkennbare markierung-nur verwaschene farbreste,die alles mögliche heissen konnten.im saarland,saarbrücken,habe parkschein gezogen.um 19 50 wurde mein wagen weggeschleppt.

Antworten

  • Ich hoffe das Ordnungsamt Saarbrücken liest mit und erhöht das Bußgeld um 500,-€!
  • Sollte es so sein wie du schreibst, dann würde ich eine Beweissicherung mittel Foto der Situation machen. Nur so könntest du wieder an dein Geld kommen. Sollte es aber so sein, dass es durchaus erkennbar ist (Behinderten PP) wirst du keine Chance haben. Unser BPP war sehr oft zugeparkt. Selbst durch andere Fahrzeuge mit Sonderparkberechtigung. Selbst die wurden abgeschleppt, da es sich um einen Personenbezogenen BPP handelt.
    LG Thomas
  • Neben der schon erwähnten möglichkeit das ganze per Kamera festzuhalten, bietet sich an zusätzlich eine Übersicht des Grundstückes/Parkplatzes von google maps zu kopieren, dadurch wird zwar in 99% der fälle eben nicht ersichtlich was für ein Parkplatz es ist, aber die restlichen Fotos können viel besser zugeordnet werden, sowie die betroffenen Parkplätze dort vermerkt werden können. (Ich stand hier) ect.
    Das ganze kost ja kein Geld und wenig Zeit und ist meine ich sinnig.

    Gruß
  • Hallo,

    da mir ein personenbezogener Behindertenparkplatz erst kürzlich eingerichtet worden ist, hat mir der zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkläre, dass das Schild entscheidend ist und nicht ein aufgemaltes Rollstuhlsymbol auf dem Boden. Zur deutlicheren Kennzeichnung rücken nicht selten die Straßenmaler und machen das Symbol als zusätzliche Kennzeichnung.
    Ein neu eingerichteter Behindertenparkplatz erhält mit dem 3. Tag nach Aufstellen des Straßenverkehrsschildes seine Gültigkeit. Solange haben dort noch stehende Autos die Möglichkeit es wegzusetzen und sich einen anderen Parkplatz zu suchen.

    Soviel zu neuen Parkplätzen.

    Damit kann ich nur sagen, wenn das Schild nicht deutlich den Parkplatz gekennzeichnet hat, verschoben war, verdreckt oder abmontiert, dann hast du tatsächlich durch Fotos etc. die Möglichkeit das nachzuweisen und so keine Kosten auferlegt zu bekommen. Bei allem anderen kann man nur sagen... Pech gehabt und wer Schilder lesen kann ist klar im Vorteil.

    Jumanji

  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    da mir ein personenbezogener Behindertenparkplatz erst kürzlich eingerichtet worden ist, hat mir der zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamtes erkläre, dass das Schild entscheidend ist und nicht ein aufgemaltes Rollstuhlsymbol auf dem Boden. Zur deutlicheren Kennzeichnung rücken nicht selten die Straßenmaler und machen das Symbol als zusätzliche Kennzeichnung.
    Ein neu eingerichteter Behindertenparkplatz erhält mit dem 3. Tag nach Aufstellen des Straßenverkehrsschildes seine Gültigkeit. Solange haben dort noch stehende Autos die Möglichkeit es wegzusetzen und sich einen anderen Parkplatz zu suchen.

    Soviel zu neuen Parkplätzen.

    Damit kann ich nur sagen, wenn das Schild nicht deutlich den Parkplatz gekennzeichnet hat, verschoben war, verdreckt oder abmontiert, dann hast du tatsächlich durch Fotos etc. die Möglichkeit das nachzuweisen und so keine Kosten auferlegt zu bekommen. Bei allem anderen kann man nur sagen... Pech gehabt und wer Schilder lesen kann ist klar im Vorteil.

    Jumanji


    Richtig..das ist mir bei meinem 1. Beitrag dazu nicht in den Sinn gekommen. Unser personenbezogener BPP hat auch keine Rollikennzeichnung sondern nur eine weiße aufgemalte Eingrenzung. In der tat ist das Symboldschild hierfür maßgebend.
    LG Thomas
  • Hallo...

    mein Rolliparkplatz hat sogar noch das anfängliche grüne "frei-Hand-Graffiti" (vom Ordnugnsamt auf die Straße gesprüht), das ordentlich gemalte weiße Rollstuhlsymbol auf der Straße von den Profistraßenmalern und das offizielle Schild! Sprich, wer das nicht sieht, muss den Führerschein abgeben, da der/diejenige wohl akut erblindet ist und damit kein Auto mehr fahren kann!

    Bislang hat sich auch nur ein Sperrmüllsammler drauf gestellt, weil es der kürzeste Weg zum Müll sammeln war. Den hab ich aufgefordert sein Auto sofort beiseite zu räumen und der hat es auch getan, nach anfänglichem Knurren. Hat dann den Müll halt weiter tragen müssen. Nicht mein Problem. Ich brauchte meinen Parkplatz.

    Was natürlich nicht geht... Im Nachhinein das Schild mit Dreck zu bewerfen zur Beweissicherung und sich dabei erwischen lassen! Das Schild abmontieren und wegzuschleppen oder andere lustige Ideen, die auch immer wieder von Verkehrssündern Anwendung finden in Bezug auf Blitzkisten am Wegesrand. 🥺

    Wenn du es tatsächlich übersehen haben solltest, dann hast jetzt die Quittung bekommen, wirst zähneknirschend die Schleppkosten zahlen müssen und dich dann halt sorgfältiger bei der Parkplatzsuche bemühen richtig zu stehen. Gleiches gilt auch für Menschen, die in Feuerwehrzufahrten rumstehen, ein eingeschränktes Halteverbot ignorieren oder aber vergessen Parkzettel zu ziehen oder Parkscheiben ins Fenster zu legen. Ich hab da auch schon meine Schilder übersehen und die Quittungen in Form von Zahlscheinen vom Ordnungsamt bekommen. Ärgerlich und Lästig, aber selber schuld. Wer sich an die StVO hält, der zahlt auch nichts extra.

    Jumanij
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