Ich (Autist) möchte Job ausprobieren, muss ich danach finanzielle Hilfe erneut beantragen?
Hallo,
ich (29 Jahre, Asperger-Autist), habe letztes Jahr mir finanzielle Leistungen vom Amt erkämpft und bin derzeit berufsunfähig geschrieben.
Seit Jahren bin ich auf der Suche nach einem geeigneten Beruf für mich, da ich mich mit der Berufsunfähigkeit in so jungen Jahren nicht so einfach abfinden möchte. Nun habe ich vielleicht einen geeigneten Beruf für mich gefunden, den ich gerne durch ein Praktikum antesten würde. Meine Frage lautet - sollte mir dieser Beruf nicht liegen - ob ich dann wieder erneut das strapaziöse Antragsverfahren für finanzielle Leistungen stellen und mich erklären müsste, oder ob ich fließend - ohne viel Aufwand und langen Bearbeitungszeiten - wieder an finanzielle Unterstützung käme.
Vielen Dank
ich (29 Jahre, Asperger-Autist), habe letztes Jahr mir finanzielle Leistungen vom Amt erkämpft und bin derzeit berufsunfähig geschrieben.
Seit Jahren bin ich auf der Suche nach einem geeigneten Beruf für mich, da ich mich mit der Berufsunfähigkeit in so jungen Jahren nicht so einfach abfinden möchte. Nun habe ich vielleicht einen geeigneten Beruf für mich gefunden, den ich gerne durch ein Praktikum antesten würde. Meine Frage lautet - sollte mir dieser Beruf nicht liegen - ob ich dann wieder erneut das strapaziöse Antragsverfahren für finanzielle Leistungen stellen und mich erklären müsste, oder ob ich fließend - ohne viel Aufwand und langen Bearbeitungszeiten - wieder an finanzielle Unterstützung käme.
Vielen Dank
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Antworten
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Moin,
ich habe einen von der Grundsituation ähnlichen Fall.
ebenfalls Aspi, mit 50% schwerb., 26, als berufsunfähig eingestuft (übergangsweise)
Ich kann dir auf deine eigentliche Frage keine Antwort geben, aber falls noch nicht bekannt, lies dir dies mal durch für deinen Arbeitgeber:
http://www.talentplus.de/arbeitgeber/neueinstellung/Fachkraefte/keine_Erfahrungen/Beschaeftigung_ausprobieren/Probebeschaeftigung/index.html
und Finanzierung:
http://www.talentplus.de/arbeitgeber/Foerderung/Neuer_Arbeitsplatz/Probebeschaeftigung/index.html
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Entsprechende "Ämter über eine Arbeitsprobe (Praktikum)" informieren, sofern eine Entlohnung stattfindet Bei einer Aufwandsentschädigung werden keine Hilfen gekürzt. Gewährte Unterstützung kann, bei Entlohnung, für diesen Zeitraum teilweise oder komplett, abhängig der Hilfen, ausgesetzt werden.
Sollte der Arbeitsversuch glücken, wäre schön, dann müssen bisherige finanzielle Hilfen angepasst werden. Je nach Sachbearbeiter geht es über Abänderung der gewährten Leistung oder es müssen neue Anträge gemacht werden.
Sollte der Arbeitsversuch missglücken, teilt man es dem Amt mit und die ausgesetzten Hilfen setzen wieder ein.
Sprech einfach mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Gruss
rollispeedy
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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