Frage zum Arbeitsrecht - befristeter Arbeitsvertrag auf 2 Jahre

Hallo zusammen 😉

Ich bin neu hier im Forum und habe eine sehr belastende Situation bei der Arbeit: Ich habe meine erste Arbeitsstelle seit rund einem Jahr nun angetreten. Zu Beginn bei der Aushandlung des Arbeitsvertrages wollten sie, dass ich im Arbeitsvertrag zustimme, für 2 Jahre hier zu arbeiten, da sie in Vergangenheit eine hohe Fluktuationsrate auf diesem Posten hatten. Sprich einen triftigen Grund für diese 2-jährige Frist hat der Arbeitgeber nicht (Saisonarbeit, Projektbasiert, …). Ich habe dann unterschrieben, da sie mir gesagt haben, dass ein weiterer Kandidat in Frage käme, ich jedoch mit der Bereitschaft für 2 Jahre den Job bekommen würde. Da ich wirklich einen Job gebraucht habe, habe ich zugestimmt.
Nun sind jedoch die Arbeitsbedingungen prekär (Überstunden bis in die Nacht, Druck, extrem einseitige Arbeit, ...), weshalb ich gerne aus diesem Arbeitsverhältnis austreten möchte. Kann ich dies und was muss ich diesbezüglich beachten? Ein Kündigungsrecht habe ich ja quasi nicht mehr? Der einzige Schaden, den sie allenfalls durch frühzeitige Kündigung von mir erleiden würden, wären die Einarbeitungskosten eines neuen Arbeitnehmers. Diese Einarbeitung könnte ich jedoch vornehmen, weshalb es keinen wirklichen Schaden an sich gäbe (Umsatzverlust, Verlust von Kundentreue, Qualitätsverlust, der gegen aussen sichtbar wäre, …). Können sie, falls ich also frühzeitig gehe, einen Schadenersatzanspruch geltend machen? und habe ich trotzdem das Anrecht auf ein faires, objektives Arbeitszeugnis?
Vielen Dank für jegliche Hilfe!!

Antworten

  • Es gelten die regulären Kündigungsfristen nach dem BGB. Außer im Vertrag sind längere Fristen gesetzt.
    Kürzere Kündigungsfristen, müssen vertraglich Vereinbart sein (Tarifrecht),

    Gruss
    rollispeedy
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  • Okay...hab ich nicht gesehen....
    Aber im Internet gibt es ausreichend dazu Informationen!
    siehe:

    https://www.ch.ch/de/kundigung-arbeitsvertrag/

    😢 😢 😢

    rollispeedy
  • Danke für eure Antworten.

    Auf der Seite, die du angegeben hast, rollispeedy, steht ja unten, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht frühzeitig gekündigt werden kann (in der Schweiz). Ich frage mich nun was passieren würde, wenn ich das Arbeitsverhältnis von mir aus aufheben würde. Ob der Arbeitgeber dann ein Schadenersatzanspruch hätte.


  • Da es sich um einenbefristeten Vertrag handelt, ist ein vorzeitiger Ausstieg nur möglich, wenn solche Ausstiegsklauseln im Vertrag vorhanden sind. Sonst bist Du verpflichtet, die vollen 2 Jahre dort zu arbeiten.

    Meiner Meinung nach solltest Du den Job sowieso behalten. Denn es ist für Handicapierte so schwierig geworden, einen Job finden zu können.
  • wubldibubl hat geschrieben:
    Danke für eure Antworten.

    Auf der Seite, die du angegeben hast, rollispeedy, steht ja unten, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht frühzeitig gekündigt werden kann (in der Schweiz). Ich frage mich nun was passieren würde, wenn ich das Arbeitsverhältnis von mir aus aufheben würde. Ob der Arbeitgeber dann ein Schadenersatzanspruch hätte.




    Denke, ein Aufheben des Vertrages ist grundsätzlich immer Möglich. Hängt vom Arbeitsvertrag ab. Aber die Regularien in der Schweiz kenne ich nicht. Ich schätze mal, eine Kündigung ist immer möglich, wenn Vertrag und Arbeitsverhältnis inhaltlich nicht übereinstimmen. Aber das kannst nur du entscheiden, da wir hier nicht wissen, wie dein Arbeitsvertrag ausschaut. Du solltest dich da an eine fachkundige Person dich wenden und anvertrauen. Hier ist da wohl keine eindeutige Hilfe möglich.

    Gruss
    rollispeedy
  • Guten Tag

    Grundsätzlich ist ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne vereinbartes Kündigungsrecht zu erfüllen.
    Möglich ist aber, dass ein ausserordentliches Kündigungsrecht vorliegen könnte bzw. dass das, was vom Arbeitnehmer abverlangt wird evtl. nicht mehr vom Arbeitsvertrag gedeckt ist.
    Dann könnte sich der Arbeitnehmer darauf berufen und evtl. die Erbringung von Überstunden und Nachtarbeit verweigern. Denn auch befristete Arbeitsverhältnisse bedeuten nicht Sklaverei.
    Die Fragestellung lässt sich im Rahmen eines Forums nicht so leicht beantworten. Es wäre sinnvoll sich bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt Rat zu holen.

    Beste Grüsse

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