Übergang EM Rente in Rente für Schwerbehinderte

Guten Tag,
ich bin Jahrgang 1964 und beziehe teilweise Erwerbsminderungsrente unbefristet. Weiterhin GdB 50 unbefristet.
Bei der Erwerbsminderungsrente wurde bereits ein Abschlag von 10,8% eingerechnet.

Soweit ich mich eingelesen habe kann ich frühestens mit 62 Jahren die Rente für Schwerbehinderte beantragen. Wird dann erneut ein Abschlag fällig?

Weiterhin arbeite ich noch halbtags. Die Zahlungen an die DRV durch mich und meinen AG wirken sich ja wohl nicht mehr auf meine Rente aus?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Antworten

  • Einen weiteren Abschlag wird es so erst einmal nicht weiter geben, da bereits einmal ein Abschlag berechnet wurde.
    Sinngemäß muss man sich vorstellen, das bei einer Rentenberechnung das Versicherungskonto abschließend berechnet wurde inklusiv des Abschlages. Daraus wird dann ein Rentenanspruch in der jeweiligen Höhe berechnet (1/2, 2/3 usw Renten).
    Werden weiterhin Rentenrelevante Leistungen erworben, kommen diese bei der nächsten Rentenberechnung (z.B. Antrag bei Altersrente) zum tragen.

    Gruss
    rollispeedy