Ausweisverlängerung

Mein Ausweis mit 50 % Behinderung wurde bis 2/2017 genehmigt !!
Da sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert, sondern im Gegenteil verschlechtert hat, möchte ich gerne wissen ,
ab wann ich eine verlängerung oder einen unbefristeten Ausweis beantragen kann !!

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  • Einen Verschlechterungsantrag kann man jederzeit stellen. Der ist an keine Frist gebunden.

    Jumanji
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  • Nein Jenner,

    ich hatte es nur ergänzen wollen, weil das für mich jetzt nicht eindeutig daraus hervorging und gerade der Behördendschungel viele (inklusive mir selber) nicht selten überfordert.

    Jumanji
  • Zum einen kann man erst einen "Verschlechterungsantrag" stellen, wenn auch Verschlechterungen eingetreten sind. Also nicht zur jederzeit.
    Ohne neue Befundberichte, die keine Verschlechterungen darstellen, zu den bisher eingereichten Befundberichten, , braucht man keinen neuen Antrag zu stellen.
    Einen "unbefristeten" GdB-Ausweis kann man nicht beantragen. Dieses wird "nach Eindeutigkeit der Aktenlage entschieden", da Grundsätzlich, nach Gesetz, das Amt, der Überprüfungspflicht nachkommen muss.
    Selbst ein erteilter "unbefristeter GdB-Ausweis" kann bei einer Nachprüfung von Amtswegen entzogen werden, wenn die Gesundheitsmerkmale sich verbessert haben. Man muss das Wort "unbefristet" in sofern interpretieren, das keine neuer Antrag gestellt werden muss zwecks Verlängerung.
    Dadurch umgeht das Amt eine menge Arbeit von "Weitergewährungsanträgen" eines GdB-Ausweises. Es gibt gesundheitliche Einschränkungen, die sind eindeutig und nicht mehr zu relativieren, hier wird meist ein unbefristeter GdB-Ausweis ausgestellt. Die Entscheidung liegt beim Sachbearbeiter.

    Früher wurde jemand mit Herzschrittmacher mit einem GdB 100 bewertet, heute nur noch mit einem GdB 30.
    Der GdB soll ein "Nachteilsausgleich" ermöglichen. Aber wenn man sieht, was heute die Medizin zu Leisten vermag...können in vielen anderen Bereichen, die im Volksmund genannten %, in Zukunft purzeln -siehe Paralympische Spiele, welch "Weitsprünge, Schnelllaufen Hürdensprünge usw." möglich gemacht werden.

    Daher sollte sich jeder gut überlegen, ob er eine Verschlechterung beantragt, es könnte sein, dass das Begehren nach einem Höheren GdB nicht entsprochen wird und eher das Gegenteil eintritt. Insbesondere bei erteilten GdB-Ausweisen "vor 2008". Ab 2008 gilt die "Versorgungsmedizin-Verordnung, VersMedV," und da haben sich einige Bewertungskriterien (Früher Anhaltspunkte) geändert. Das mag im Einzelfall jeder ganz individuell anders sehen - aber das ist nun mal die Richtlinie, wonach entschieden wird.

    Gruss
    rollispeedy 🥺
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