Wer hat Klageerfahrung auf Erteilung eines Ausweises bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung?

Der aktuelle Ausweis, mit den Merkzeichen G und B, 100 GdB ist ungefristet gültig. Das zuständige Mainzer Sozialgericht scheint befangen zu sein und blockiert eine angezeigte amtsärztliche Untersuchung und beruft sich dabei vor dem zeitnah zu erwartenden Beschluss auf den § 105 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz und ist der Meinung, dass die anhängige Klage ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, da keine besonderen Schwierigkeiten, tatsächlicher oder rechtlicher Art vorliegen!!! Dies kann die Klägerin nicht erkennen und auch nicht nachvollziehen.

Der durch das Sozialgericht beauftragte Gutachter (Pneumologe) wurde nicht akzeptiert, da er nur Teilbereiche der Funktionseinschränkungen beurteilen kann. Es wird ein neuer Gehtest durch einen Kardiologen angestrebt. Die vor zwei Jahren ermittelten Werte werden derzeit bei Weitem nicht mehr erreicht, da die Ca- Erkrankung auch weiter fortschreitet.

Besteht die formaljuristische Möglichkeit, wie im Zivilrecht, ein selbstständiges Beweisverfahren zur tatsächlichen Gehfähigkeit anfertigen zu lassen, welches dann auch vom Sozialgericht verwertet werden muss?

Antworten

  • Hallo,

    ich denke nicht, dass wir Dir hier weiterhlefen können (hier sind größtenteils juristische Laien unterwegs und bei juristischen Fällen kommte es fast immer aufs Detail an). Die Sache solltest Du besser mit Deinem Rechtsbeistand besprechen.

    Besten Gruß, ananim
  • Verstehe die Frage nicht so ganz.
    Ein Merkzeichen "G" wird einem zugestanden wenn eine Leistungseinschränkung auch durch die Atmung vorliegt.
    Ein Merkzeichen "aG" wird einem zugestanden, wenn die Funktion der "Beine" eingeschränkt sind (Vergleich "Amputation" = nicht fähig die Beine zu bewegen).
    Also - Einschränkung der Lauffähigkeit der Beine - ja/nein ; bei ja - Wegstreckenmessung.

    Gruss
    rollispeedy

  • Danke für die Antworten. Inzwischen ergibt sich eine neue Situation. Das Internet bietet bei intensiver Beschäftigung mit einem Thema, in diesem Fall die Sozialgesetzgebung, juristische Kommentare, die dann im eigenen Schriftsatz Verwendung finden können. Auch juristische Laien können sich äußern und die eigenen Fragen und Antworten einbringen, auch beim Sozialgericht!

    Nicht nur fehlende Gliedmaßen können zu erheblichen Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates führen, auch Herz- und Atemprobleme, sowie Handfußsyndrom und Polyneuropathien, entstanden durch Chemotherapien und hohe Strahlendosis. Sie können, wenn sie in summiert auftreten, die Fortbewegung so sehr einschränken, dass auch eine kurze Wegstrecke nur noch im Rollstuhl zu bewältigen ist!
    Gruß Schweitzzer

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