hey ich war letztens in einem Thermalbad. Da ich Nichtschwimmerin bin mich aber unter diesen dort guten Bedingungen so weit wie möglich zumindest im Wasser lockern lernen will, was auch meiner Spastik sehr helfen würde, müsste ich eine eventuelle Behandlung über meine Krankenkasse erfragen und wenn wie sollte ich einen Brief an diese am besten gestalten?
ihr könnt mir damit sehr helfen
liebe Grüße
Claudia
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Wasser-oder schwimmtherapie ist Erstattungsfähig. Wir gehen regelmäßig mit einem unseren Klienten zur Schwimmtherapie. diese wird begleitet durch zwei Pflegekräfte und der Physiotherapuetin. Die Begründung deines Arztes sollte dann in Richtung Tonussenkung bei bestehender Spastik gehen, das wäre dann wohl auch für den kostenträger ein gewichtiges Argument.
Hier einige Links dazu.
http://www.gepflegt-beatmet.com/blog/schwimmtherapie-bei-hoher-querschnittlaehmung-c0-und-tracheostoma
https://www.facebook.com/399841960113636/videos/994941017270391/
https://www.facebook.com/399841960113636/videos/995035467260946/
Solltest du weitere Fragen haben, melde dich.
LG Thomas