PKH bei Behinderung (90% und G), alleinerziehender eines Lernbehinderten Kindes, anrechenbare Kosten
Hallo, habe eine Frage zur PKH und den anrechenbaren Kosten. Kann ich als Schwerbehinderter (90% G), vollzeit abeitender alleinerziehender Vater eines Lernbehinderten Kindes (14) folgende Kosten als besondere Belastung einsetzen?: 1. Haushaltshilfe aufgrund meiner Behinderung. 2. Morgendliche Betreuungskosten für meinen Sohn, damit er zur Schule geht da ich arbeiten bin? 3. Lerntherapie plus Fahrkosten für meinen Sohn Aufgrund der Lernbehinderung, und 4. Nachhilfe für meinen Sohn wegen der Lernbehinderung? Danke für die Mühen.
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Antworten
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Kosten die das Kind betreffen, sind bestimmt geförderte Unterstützungen. Nur der Eigenanteil ist Anzurechnen als besondere Belastung.
Deine individuellen eigenen Kosten, sofern sie den Pauschalbetrag übersteigen, sind ebenso anrechenbar.
http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/pkh/DJI_Handbuch_Pflegekinderhilfe.pdf
Gruss
rollispeedy
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