Patientn von Privatpflegedienst 80 % Behinderung rechte auf die Krankentransport zum Arzt gehen?

Ein Patient von Privatpflegedienst, nach dem drei Schlaganfälle mit 80% Behinderung.er hat Rollstuhl ,als Hilfsmittel, hat rechte auf ein Antrag für die Kr.transport ausstellen zum Arzt zu gehen oder Pflegedienst soll mit eigene PKW ,solche Patiente zum Arzt bringen.

Danke

Antworten

  • Klingt ein bisschen "verwirrend" der Frage-Text!
    Private Fahrten zum oder vom Arzt als "Dienstleistung als Krankentransport" durchzuführen ist grundsätzlich verboten sofern keine Eignung vorliegt.
    Ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz von keinem Versicherer, außer es ist eine Notfallsituation!
    Krankentransport ist eine gewerbliche Personenbeförderung und bedarf einer gesonderten Zulassung durch das Gewerbeamt.
    - Personenbeförderungsschein für Krankentransport muss vorliegen (Führerscheinstelle, die gesundheitlich Eignung stellt das Gesundheitsamt aus und man braucht in der Regel eine Ortskenntnisprüfung)
    - sowie eine IHK-Unternehmerbescheinigung für Personenbeförderungsunternehmen - Im Volksmund = Taxi-Unternehmerschein braucht der Pflegedienst bzw. das Unternehmen (Hierfür muss man eine Prüfung bei der IHK ablegen).

    Hinzu kommt, das der private Pflegedienst hierfür auch keine Betriebshaftpflicht hat, also keine Versicherungsdeckung.
    Bei Rollstuhltransport sind weiterhin gesonderte Fahrzeuge notwendig, die auch eine Zulassung zum Rollitransport haben müssen.

    Wenn der Patient Rollifahrer ist, hat er wahrscheinlich auch die entsprechenden Merkzeichen im GdB-Ausweis. Somit werden die Fahrten von und zum Arzt von der Krankenkasse für einen "Krankentransport/Rollitransport" übernommen.

    Den Transportschein stellt der betreffende Arzt aus, Es ist Ratsam, vorher mit der Krankenkasse zu reden, wenn es kein Notfalltransport ist. Krankenkassen haben eventuell Sonderregelungen und/oder Vereinbarungen mit Taxi und anderen Parsonenbeförderungsdiensten.

    Gruss
    rollispeedy
  • Wir sind ein privater Intensivpflegedienst und fahren mit einem unserer Klienten auch zu Arztbesuchen und in den Urlaub (im Klienteneigenen umgebauten Sprinter). Der wird ausschließlich durch unsere Mitarbeiter gefahren. Rechtlich abgesichert übder die PKW Versicherung und unsere Berufsgenossenschaft. Einen PBS ist nicht erforderlich, da wir die fahrten nicht Gewerbsmäßig ( Taxi ) durchführen. Diese Fahrten sind Tätigkeiten im Rahmen unserer 24 h Betreuung.
    Generell hat man einen Anspruch auf einen qualifizierten Transport zum Arzt. Und diese fahrten werden auch von der KK bezahlt. So zumindest bei unseren klienten die wir betreuen und kein Fahrzeug haben.

    LG Thomas
  • Breather hat geschrieben:
    Wir sind ein privater Intensivpflegedienst und fahren mit einem unserer Klienten auch zu Arztbesuchen und in den Urlaub (im Klienteneigenen umgebauten Sprinter). Der wird ausschließlich durch unsere Mitarbeiter gefahren. Rechtlich abgesichert übder die PKW Versicherung und unsere Berufsgenossenschaft. Einen PBS ist nicht erforderlich, da wir die fahrten nicht Gewerbsmäßig ( Taxi ) durchführen. Diese Fahrten sind Tätigkeiten im Rahmen unserer 24 h Betreuung.
    Generell hat man einen Anspruch auf einen qualifizierten Transport zum Arzt. Und diese fahrten werden auch von der KK bezahlt. So zumindest bei unseren klienten die wir betreuen und kein Fahrzeug haben.

    LG Thomas


    So Sooo,

    Also, grob gesprochen, ihr bewegt euch versicherungstechnisch auf einem ganz dünnen Eis!

    Ich nehme es nun mal so auf, ihr macht Urlaub, dafür benutzt ihr den Wagen des Patienten (Klienteneigenen Sprinter) der auch gleichzeitig für die Fahrten zum Arzt genutzt wird und diese Art von Dienstleistung wird auch nicht in Rechnung gestellt als eine gewerbliche Krankenfahrt, Arztfahrt oder Personenbeförderung sondern nur als zeitlicher Aufwand für Betreuung (-davon gehe ich nun ganz stark von aus!-),
    soweit so gut -
    - Versicherungstechnisch ist hier die Versicherung des Kfz-Inhabers verantwortlich und nicht die des Pflegedienstes.

    Ihr veranstaltet Reisen/Urlaub dieses im Rahmen eines "Privaten Urlaubes" wo mehrere Personen das gleiche Urlaubsziel haben und ihr das Auto des Patienten nutzt. . Alles findet im Rahmen der Transportleistung auf Basis des Patienten und nicht auf dem des Pflegedienstes statt.
    Solange keine Gelder an den Pflegedienst dafür fließen, "für die Fahrt" im Auto des Klienten, ist alles Rechtens.
    Also Versicherungstechnisch liegt die Haftung weiterhin beim Kfz-Inhabers

    Ob ein Mitarbeiter des Pflegedienstes während der Arbeitszeit ein Kfz eines Patienten fährt ist dabei nebensächlich. Der Mitarbeiter ist zusätzlich dann über die BG, da es Arbeitszeit ist, zusätzlich abgesichert. Bei Schäden die der Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit im Sinne seiner Ausübung seiner Tätigkeit verursacht ist die Betriebshaftpflicht des Pflegedienstes verantwortlich. Siehe dazu den Versicherungsvertrag der Betriebshaftpflichtversicherung und die dazu gehörigen AGB`s ob es schriftlich darin explizit mit aufgeführt bzw. vereinbart ist. (Ich kenne es aus dem Rettungsdienst und MSHD - wir durften "keine Patienten in Ihren Auto, im Dienst" wo hin fahren - kein Versicherungsschutz durch den Verein!)

    (Sollte der Pflegedienst hier der offizielle Urlaub-Veranstalter sein und auch "Krankenfahrten" durchführen mit eigenen Fahrzeugen sähe die Sachlage anders aus.... usw. darauf möchte ich hier weiter keine Stellung nehmen)

    Aber im Grunde ist das nicht zu vergleichen mit der oben gestellten Frage dieses Threads!

    gruss
    rollispeedy
    🥺 😉

    (Nachgeschoben...PS: Natürlich werden die Krankenfahrten von der KK bezahlt, dafür gibt es ja Transportscheine -Unterteilt in Taxifahrten oder Krankenwagenfahrten - vom Arzt bzw. als Sammelbeleg von der KK)

    Man o man...nie wieder sooo spät hier in das Forum linsen.....muss andauernd was korrigieren... nu muss ich doch ins Bett ... 😳 😺
  • Hallo Rollispeedy,

    das "dünne Eis" das du beschreibst ...gibt es bei uns nicht.
    Wenn wir mit dem Klienten in Urlaub fahren, sind nicht wir der Veranstalter, sondern der versorgende Intensivpflegedienst während des Urlaubs. Was das Eis betrifft 😀 Das unsere MA dieses Klienteneigene Fahrzeug fahren darf und ausschließlich das Personal, wurde sowohl in dem Versicherungsvertrag der Haftpflichtversicherung des Klienten hinterlegt. Darüberhinaus ist es als Arbeitstätigkeit der BG des Klienten und der BG des Unternehmens gemeldet worden. Außerdem wurde es ebenfalls der Berufshaftpflichtversicherung des Unternehmens gemeldet und auch aufgeführt. Das Beispiel mit dem Rettungsdienst, greift hier nicht, da wir diese Transporte unentgeldlich durchführen im Rahmen der 24h Intensivbetreuung."Krankenfahrten" mit Fahrzeugen des Unternehmens oder der MA gibt es bei uns nicht.
    Diese Konstrukt wurde auch Anwaltlich geprüft und so wie beschrieben auch genehmigt.
    LG Thomas
  • Hallo Thomas,
    wir drehen uns im Kreis 😺
    wie du es nun sagst, ist es doch wie ich es beschrieben habe.

    Gruss
    rollispeedy 🥺 😉
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