wer übernimmt die Kosten eines Fahrdienstes -Grundsicherung oder Pflegekasse ??

Da ich Polyneuropathie habe und damit nicht selber zu den Ärzten oder aber zum Einkaufen fahren kann möchte ich gerne wissen ob eventuell die Grundsicherung oder aber die Pflegekass/Krankenkasse die Kosten für einen Fahrdienst übernimmt ??

Antworten

  • Hallo Jati,

    Hast du einen Grad der Behinderung mit Merkzeichen ? (aG)
    Dann kannst du Krankentransporte in Anspruch nehmen.
    Wenn du eine Pflegestufe hast, dann könnte deine Pflegeperson für dich einkaufen gehen.

    Mit Grundsicherung kenne ich mich nicht aus.

    LG Heike
  • Man muss die Lösungsansätze leider Unterteilen....

    - Fahrdienst zum Arzt oder der medizinischen Gesundheitsfürsorge ist der Kostenträger die Krankenkasse (sofern die entsprechenden Merkzeichen im GdB-Ausweis vorliegen oder es vom Arzt verordnet wurde)
    - Fahrdienst der eigenen Lebenserhaltung (Einkaufen bei EDEKA, Metzger & Co) ist privat zu finanzieren - kein Kostenträger
    - Sofern eine Person beauftragt werden muss, um die Einkäufe des täglichen Bedarfs einkaufen zu können, ist ein Antrag an die Krankenkasse = Pflegekasse zu stellen (Haushaltunterstützung)
    Der Antrag sollte auf aussagekräftige Arztbericht/Attest eines Facharztes verweisen, die das selbstständige Einkaufen als "nicht Möglich" darstellen. (Eine Übernahme der Kosten ist ausschlaggebend der gesundheitliche Zustand des Versicherten, z.B. MDK-Gutachten, ärztliche Befundberichte usw.).


    Gruss
    rollispeedy
  • hallo rollispeedy
    Genehmigung Fahrtdienste und Krankentransporte.
    Ich habe Pflegegrad 2 (Pflegestufe 1) und habe Pflegegrad 3 beantragt.
    Dieser wurde abgelehnt 😡 , da ich im Pflegeheim rundum versorgt bin.
    Daraufhin habe ich beim Versorgungsamt Eintrag aG im Schwerbehindertenausweis beantragt und auch bekommen.
    Mir geht und ging es darum,
    Ich kann nicht gehen und muss öfters außerhalb vom Pflegeheim Ärzte besuchen.
    Die Genehmigung mit Krankentransport zum Arzt zu kommen, ist nur mit Pflegegrad 3 oder Eintrag aG im Schwerbehindertenausweis möglich.
    Andere Fahrtdienste zB. für Lebensunterhalt werden generell nicht übernommen.
    Selbstständiges Einkaufen als "nicht Möglich" zu bestätigen wird in der Regel nicht anerkannt, aber letztendlich entscheidet der MDK oder ein Widerspruch bei Ablehnung and at last, im Name des Volkes.
    Lg
    berty

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