Privates Wohnheim !!??

Hallo, wir möchten unsere geistig beeinträchtige tochter (pflegestufe III), dauerhaft nicht arbeitsfähig (auch nicht in einer WfB) in einer von uns geschaffenen unterkunft mit 2-4 gleichartigen menschen gemeinsam wohnen lassen. hierzu bedarf es natürlich einer 24h/7t betreuung, beschäftigung, begleitung durch geignetes personal. das ganze procedere der zertifizierungen, bestimmungen und dokumentationen für eine "gewerbliche" aufstellung als wohnheim möchten wir uns ersparen, auch dann wenn die finanzierung dadurch gesichert wäre. auch der weg das objekt von einem professionellen träger bewirtschaften zu lassen scheidet zur zeit aus. daher die obige frage. unser elterneinkommen liegt unter 100.000.- euro und unsere tochter hat kein vermögen. somit müsste da doch schonmal eine whg. incl. nebenkosten bezahlt werden (rund 350.-?), weiterhin das pflegegeld wenn wir die pflege selber erbringen (728.- plus das was wir bereits kennen, hilfsmittel, verhinderungspflege....) , plus eine "rente" wenn es sich auf dauer um arbeitsunfähigkeit handelt (euro??), evtl. eingliederungshilfe (euro?), übernahme von krankenversicherung + pflegversicherung...........wer kann mir sagen, was wir da im gesamtpaket erhalten könnten. sind das eher 1500.- oder mehr? von wo und von wem haben wir noch rechtsanspruch auf geldmittel? wir prüfen derzeit, ob wir das mit zumutbaren zuzahlungen des umfelds gestemmt bekommen. würden dann gerne max. einen trägerverein gründen. dann könnten wir uns "autark" um die menschen kümmern, lästige büroarbeiten minimal halten und uns in der hauptsache um die belange und bedürfnisse im haus kümmern. wer hat sowas schonmal gemacht. bitte mit allem irgendwie zweckdienlichem bei uns melden. DANKE! vg jörg

Antworten

  • Hallo Jörg,

    grundsätzlich kann sicher jeder, der selbst Kinder hat, nachvollziehen, dass man das eigene Kind gut versorgt wissen möchte.

    Du schreibst jedoch, dass Ihr diesen Service auch für 2-3 andere Personen anbieten möchtet. Hier soll also Verantwortung für andere Menschen übernommen werden. Zugleich soll aber keine Zertifizierung stattfinden. Das kann unter Umständen sehr heikel sein.

    Auch schreibst Du einerseits von kompetentem Fachpersonal, andererseits, dass Ihr als Eltern selbst die Pflege weiterhin übernehmen wollt.

    Wie gesagt, Euren Wunsch finde ich absolut nachvollziehbar. Die Gedanken zur Umsetzung finde ich jedoch noch sehr diffus.

    Vielleicht wollt Ihr eure Gedanken noch mal ordnen und vielleicht auch ein paar Hintergrundinfos liefern.
    Warum zum Beispiel auch für andere Leute? Warum aber andererseits keine Professionalisierung?
  • Justin, danke für deine ausführliche antwort. unsere frage ist jedoch eine andere. ich bin 30 jahre selbständiger kaufmann im einzelhandel mit personalverantwortung, mach dir da mal keine sorge um risikoabwägung, übernehmung von verantwortung, qualitätssicherung......meine schilderung das wir die pflege selber übernehmen ist vlt etwas missverständlich von mir dargelegt. gemeint war dies auf der rein monetären seite, dieses kapital wird dann ja für fachpersonal eingesetzt. ich war im glauben, das mir meine grundfrage hier einer ganz schnell im groben fenster beantworten könnte. grundsätzlich kann ich mir die antwort auch selber erarbeiten indem ich eine eigene rechere angehe, die zeit wollte ich mir im ersten anlauf ersparen. vlt habe ich ja glück und ich erhalte eine zweckdienliche antwort. ich schätze mich als sehr geordnet ein und auch die geschilderten hintergrundinfos sind eher schon zu weit aufgestellt, ich wollte ja nicht das jemand zwischen den zeilen liest und sich von der grundfrage ableiten lässt. trotzdem vielen lieben dank für deine gedanken. vg j.
  • Auch wenn ich mir die Fragestellung durchlese, kann ich nur eines dazu sagen: ABENTEUERLICH und UNVERANTWORTLICH!

    Zerlege ich den Text in einzelne Fragen:
    1. Wohngruppe von/bis 3 schwerstbehinderten an 7 Tagen mit einer ständigen 24h Betreuung in Eigenregie.
    - Funktioniert nur mit Angehörigenpersonal (Familienmitglieder der jeweiligen zu pflegenden Person sofern es um Pflege im eigentlichem Sinne geht und nicht um Betreuung, bei fremden Pflegepersonal ist ein qualifizierte Fachkraft zu beschäftigen)

    2. Finanzielle Träger - für solche Art von Wohngruppen gibt es keine Fördermittel

    3. Werden fremde "Personen zur Pflege (es ist eben eine "Krankenpflege") eingesetzt, müssen diese Personen qualifiziert sein. Genauso für eine betreuende Maßnahme müssen qualifizierte Personen beschäftigt werden.
    Denn ansonsten übernimmt niemand einen Versicherungsschutz bei Fehlverhalten der 24h Betreuung.

    4. die Finanzierung von einer 7 Tage/ 24h Betreuung - sprich Personalbedarfsanforderung - darauf will ich erst gar nicht eingehen. Es muss ja auch eine kontinuierliche Pflege für einen längeren Zeitraum gewährleistet sein.

    5. Vereinsgründung - Auch ein Verein, ob e.V oder n.e.V., der im Bereich der häuslichen Krankenpflege arbeitet braucht eine Zulassung der jeweiligen Krankenkasse/Pflegekasse des betroffenen Behinderten (Einzelzulassung/ -vertrag) oder eine VdaK - Zulassung ( Kassenärztlichen Vereinigung) und hierfür müssen Vereinsstrukturen vorhanden sein, die so nicht gegeben sind. Aber diese sind notwendig zum Wohle der Versicherten. Je nach Leistungsbereich, indem der Verein arbeitet, ist eine "examinierte Fachkraft bzw. andere Fachkräfte für die jeweiligen Bereich zu beschäftigen".
    Diese Dinge irgendwie und anders regeln zu wollen heißt nur herumwurschteln ohne wirklich an das Wohl der betreffenden Person zu denken und es ist unwirtschaftlich!.
    Es gilt auch ein bisschen den "Standard der Gesundheitsfürsorge" einzuhalten.

    Milchmädchenrechnungen wie man anders eine ständige Betreuung finanzieren und umsetzen könnte, weil einem die Beträge von bestehenden Einrichtung als zu hoch erscheinen, sind verantwortungslos.
    Mal eben Schreibarbeiten ("lästige Büroarbeiten") zu machen erfordert Zeit und Erfahrungen... diese Aussage zeugt nicht von den wirklichen Kenntnissen, die erforderlich sind, um qualitative Betreuung umsetzen zu wollen!
    "Wir leben nicht auf dem Ponyhof..." - Geldgeber (Fördermittel jeglicher Art) sind sinnvoll einzusetzen und sind rechenschaftspflichtig! Jeder Steuerzahler und Beitragszahler möchte schon wissen, wo und für was Gelder eingesetzt werden, dazu ist nun mal eine "lästige Büroarbeit" notwendig.

    Dem Grundgedanken in allen Ehren...aber ein bisschen aus den eigenen Kenntnissen die man bishermit dem eigenem Kind gewonnen hat und den Anspruch den man an sich und den Behinderten stellt... kann ich diese Art der Fragestellung in keiner Weise nachvollziehen!

    gruss
    rollispeedy 🥺
  • O.K. danke rollispeedy, habe das thema jetzt auf "gelöst" gesetzt. aber noch eine frage: unsere tochter (wie bereits beschrieben) zieht bei erreichen der volljährigkeit in eine angemietete wohnung ein. was bekommt sie an wohngeld, pflegegeld, rente......weiteren evtl. geldleistungen? welche leistungen (sach,geld, personal) übernimmt die KV,PV oder sozialkasse in der pflege, betreuung, begleitung? es geht bei der frage nicht darum, das sie dies oder jenes nur bekommt wenn die oder die voraussetzungen so oder so erfüllt sind......sondern es geht ausschließlich darum, was sie aufgrund dieser gegenbenheit bekommt. das andere an gedanken drum herum bitte einfach mal weglassen. vg j.
  • Bevor die Tochter umzieht/auszieht, sollte es auf jeden Fall mit einem Sachbearbeiter des örtlichen Sozialhilfeträgers besprochen werden. Ein persönliches Gespräch mit der oberen Sozialhilfeverwaltung (Übergeordneter Sozialhilfeamt, in Hessen heißt dieses Amt "Landeswohlfahrtsverband" in anderen Bundesländer kann es anders heißen) kann hier sehr sinnvoll sein. Da manche Sozial-Leistungen an das Alter der Bezugsperson und Auszug aus den Elternhaus gekoppelt sind.
    - Die regulären Sozialhilfesätze nach dem SGB XII ( eventuell auch noch alte Regelungen aus dem BSHG)
    - höhere Sozialhilfesätze wegen Behinderung ergeben sich automatisch aus dem SGB IX
    - welche Leistungen zusätzlich durch die Krankenkasse/Pflegekasse gewährt werden können, liegt und hängt von der Pflegebedürftigkeit ab (Siehe dazu MDK Bericht)
    - durch die Rentenversicherungen werden keine weiteren Leistungen, außer der Rentenzahlung, finanziert. Außer es besteht die Möglichkeit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

    hm...weiß jetzt nicht ob das nun sooo hilfreich war, da diese Dinge meist den Betroffenen bekannt sind.

    gruss
    rollispeedy 🥺
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