Billag befreiung im Konkubinat

Ich bin im Mietvertrag der Mieter der Wohnung, meine Partnerin bekommt IV + EL - kann ich unsere Wohngemeinschaft von der Billag befreien?

Antworten

  • Welche Gebührenpflicht besteht in einer Wohngemeinschaft?

    Die Radio- und Fernsehgebühren werden pro Haushalt bezahlt, nicht pro Gerät. Dies gilt auch für Wohngemeinschaften. Das heisst: ein Wohnpartner meldet sich an und erhält die Rechnung. Die restlichen Mitbewohner werden als Wohnpartner auf der Rechnung aufgeführt. Bitte teilen Sie uns Änderungen in der Zusammensetzung der Wohngemeinschaft schriftlich und frühzeitig mit. Gebühren, welche auf Grund einer verspäteten Mitteilung bezahlt wurden, können gemäss Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) nicht rückerstattet werden.

    Ich beziehe Ergänzungsleistungen. Wie muss ich vorgehen, um von der Gebührenpflicht befreit zu werden?

    Wenn Sie zusätzlich zur AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes (EL) erhalten, müssen Sie die Radio- und Fernsehgebühren nicht bezahlen. Die Befreiung erfolgt auf schriftliches Gesuch hin. Dieses schicken Sie uns am besten gleich dann, wenn Sie bei der entsprechenden Durchführungsstelle EL beantragen. Wenn Sie bereits EL erhalten, schicken Sie uns bitte die aktuelle Bestätigung. Bitte benutzen Sie für Ihr Gesuch


    so, nun sag mir in deinen worten die antwort auf meine frage bitte. wo findest du den obigen fall im detail beschrieben? steht da etwas davon, dass alle befreit sind wenn einer von der wohngemeinschaft befreit ist?
  • Hallo.
    wo liegt dein Problem? Wer zahlt denn zur Zeit? Du oder deine Partnerin?
    Zahlt deine Partnerin kann sie sich befreien lassen und je nach Einkommen geht die Zahlungspflicht an dich über.
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    Wenn Sie zusätzlich zur AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes (EL) erhalten, müssen Sie die Radio- und Fernsehgebühren nicht bezahlen.
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    Nur wenn das auf euch beide zutrifft braucht keiner zu zahlen.
    Eigentlich ganz einfach oder?

    Heidi
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