Arbeitsunfall vor 10 Jahren jetzt Teil-Verschlimmerung warum dann erneutes Gesamtgutachten?

Ich hatte vor 10 Jahren einen Arbeitunfall.
Anerkannt wurden ein Tinnitus, orthopädische Probleme linke Schulter und Posttraumatische Belastungsstörung.
Nun war ich im vergangenen Jahr für 5 Monate krank, da ich (vermutlich da der Unfall "10 jähriges Jubiläum" hatte und mich das total unter Druck gesetzt hat) massive psychische und psychosomatische Beschwerden hatte.
Meine Krankenkasse hat sich nun an die BG gewandt mit der Forderung der Kostenerstattung.
Die BG will nun, dass ich zu einem Gutachter der BG Klinik in Halle gehe und dort soll ein aktuelles Gesamtgutachten erstellt werden.
Warum denn ein Gesamtgutachten wenn sich doch "nur" der psychische Bereich verschlimmert hat und die anderen beiden Bereiche keine Veränderung zeigen.
Ist das zulässig?
Ich mag nicht mehr... immer wieder diese ganzen Untersuchungen, der Druck, die ganzen Fragen.

Antworten

  • Wenn deine Krankenkasse der Meinung ist, das die jetzige Beschwerden im Zusammenhang mit dem Unfall vor 10 Jahren zu sehen ist und die BG für die Kosten zuständig sei, die BG dieses prüfen möchte, ist es das Recht der BG ein Gutachten anzufertigen. Die übernehmen keine Kosten auf "Verdacht".
    Das muss nicht zwingend zu deinem Nachteil sein, denn eine Verschlechterung deiner Erkrankung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, könnte sich für dich positiv auswirken. Also wirst und solltest du in den "sauren Apfel beißen" und das Gutachten durchführen lassen
    LG Thomas
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