Kündigungsschutz als Freelancer

Hallo liebe Community,

leider habe ich nichts im Internet finden können.Ich bin als Freier Mitarbeiter angestellt.Genieße ich als Schwerbehinderter auch einen besonderen Kündigungsschutz oder kann ich gar eine Festanstellung verlangen?

Danke für eure Hilfe,

BerlinerBär

Antworten

  • Das Wort "Freier Mitarbeiter" müsste hier dir schon eine Selbstbeantwortung geben. Du bist dein eigener Arbeitgeber, bei wem möchtest du denn dann Kündigungsschutz bekommen?

    rollispeedy 🥺


    (PS:Freie Mitarbeiter - oder Freelancer- sind Personen, die für ein Unternehmen Aufträge ausführen, ohne dabei als Arbeitnehmer des Auftrag gebenden Unternehmens zu gelten. Formal ist er weder in zeitlicher, örtlicher, noch in fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen, während angestellten Arbeitnehmern und somit "abhängiger + weisungsgebundener Arbeitnehmer" eines Arbeitgebers alle gesetzlichen Richtlinien zugute kommen wie auch Leistungen daraus ableiten können, wie zum Beispiel "Kündigungsschutz, Bundesurlaubgesetz, Arbeitszeitgesetz" usw.,)
Diese Diskussion wurde geschlossen.