Angebot zur Reha NACH bewilligter EU Rente

Hallo,
ich kämpfe schon seit Jahren um die EU Rente für meinen Sohn. Er leidet unter der Augenkrankheit Retina Pigmentosa und ist schon seit vielen Jahren auf 100% Behinderung eingestuft. Der 1. Antrag wurde abgelehnt, da er noch nicht genug Vesicherungszeiten nachweisen konnte.
Nach der Beantragung von ALG II kam der 2. Rentenantrag ins rollen. Da das AA für ihn nicht mehr zuständig war (nicht mehr vermittelbar), wurde er dem Sozialamt zugeordnet. Von dort bekam er Hilfe zum Lebensunterhalt. Im selben Atemzug schickte die Rentenkasse einen Rentenantrag uns zu. Den reichten wir ein. Danach musste mein Sohn zu einem von der Rentenkasse vorgegebenen Gutachter. Darauf hin wurde seine Rente befristet für 3 Jahre genehmigt. Da war erstmal die Freude groß.
Aber einen Tag später kam von der DRV ein Schreiben mit einem Angebot zur Reha (medizinische und berufliche). Erst dachte ich an eine Überschneidung, aber das war es nicht. Denn im Schreiben steht, dass die Rente zwar bewilligt ist, aber trotzdem noch eine Reha angeboten wird.
Nun bin ich mir total unsicher, was ich davon halten soll. Das medizinische Gutachten ist brand neu, welches besagt, dass er voll erwerbsgemindert ist. Ich hätte es verstanden, wenn die Reha VOR der Rente angeboten worden wäre bzw. nach einer gewissen Zeit, um den Gesundheitszustand neu zu überprüfen, wegen Weitergewährung der Rente.
Müssen wir nun diesen Antrag zustimmen oder können wir ihn auch ablehnen? Oder hat eine Ablehnung zur Folge, dass die EU Rente wieder entzogen wird, obwohl das aktuelle Gutachten eine Rente bescheinigt?
Oder an wen kann man sich wenden, um sich Hilfe zu holen?
Ich sag schon mal Danke für eure Antworten.

Antworten

  • Unabhängig von Person und deren gesundheitlichen Einschränkung, ist die Rentenversicherung verpflichtet, Menschen die eine "Rente wegen Erwerbsminderung" beziehen eine Rehabilitationsmaßnahme zu ermöglichen, nach dem Grundsatz "Reha vor Rente".
    Eine Reha ablehnen? Warum, sie dient in erster Linie der weitgehenden Genesung um wieder in das Arbeitsleben zurück zu kehren (Grundgedanke der Reha, zu der die Rentenversicherung verpflichtet ist nach dem SGB VI)

    Man kann diese Maßnahme ablehnen nur unter bestimmten Voraussetzung:
    a. aus gesundheitlichen Gründen ist man nicht in der Lage die Reha zu beginnen
    b. Eine Reha hat keine Erfolgsaussichten (bescheinigt durch eine fundierte ärztliche Stellungsnahme)
    c. persönliche Lebensumstände (Familiäre Umstände z.B. Todesfall, Gerichtstermine usw.)

    jedoch sind dieses Punkte nicht ausschlaggebend für ein aufheben der Maßnahme. Das obliegt weiterhin der Rentenversicherung.
    Meine persönliche Meinung ist dazu, warum nicht daran Teilnehmen... besser einer Reha angeboten bekommen als einer Nachzurennen! Es gibt sooo viele Menschen, die eine Reha haben möchten und keine bewilligt bekommen.
    In dem Erstgespräch, bei der ärztlichen Aufnahme, klar festzuhalten, das man um die EM-Rente gekämpft hat und nicht durch die Reha dieses auf den Spiel setzen zu wollen.

    Gruss
    rollispeedy
  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Im Grunde genommen gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aber in unserem speziellen Fall, weiß ich, dass diese Reha keine Erfolgsaussichten mit sich bringt. Deswegen der Gedanke, Ablehnung. In meinen Augen ist das sinnlose Geldverschwendung.
    Wenn Aussichten auf Erfolg bzw. Heilung da wären, wären wir überglücklich.

    Mein "großer" Sohn hat die gleiche Erbkrankheit und geht dem selben Weg. Er hat auch einen Rentenantrag gestellt und musste vorher zu genau dieser Reha. Sie brachte rein gar nichts, außer, dass die DRV viel Geld für nichts ausgegeben hat. RP ist leider Gottes eine unheilbare Erbkrankheit (Gendefekt), die zum jetzigen medizinischen Stand unheilbar ist und unweigerlich zur Erblindung führt. Was will man da rehabilitieren? Blind ist und bleibt blind. Selbst die Mitarbeiter der DRV sehen das so, aber sie müssen sich eben an die Einhaltung der Gesetze halten.

    Deswegen wollte ich eigentlich nur wissen, ob die Ablehnung mit angegebenen Gründen, Konsequenzen auf die schon bewilligte Rente hat. Ansonsten müssen wir eben diesen Weg auch noch gehen.

    lg meoquanee



  • Hallo,
    ich kann mich den Ausführungen von rollispeedy nur anschließen.
    Die angegebenen Ausnahmen haben nur eine aufschiebende Wirkung, irgend wann muß die Reha doch angetreten werden oder es drohen Konsequenzen.
    Ob es Sinn macht oder nicht, es ist die Pflicht der Rentenversicherung so vorzugehen.

    Ich wäre froh wenn eine Reha für meine Mutter genehmigt würde!

    Heidi
  • Persönlich als außenstehende Person hat man eventuell diese Ansicht.
    Aber wie sieht es die betreffende Person wirklich (ich kann in keine Person hinein schauen)?

    Ich selber und viele andere Menschen mit Behinderung haben Schicksale die unabwendbar sind.
    Aber ich selber sehe auch so eine Reha positiv!
    In einer Rehaeinrichtung bekomme ich Infos zu denen ich eventuell so nicht kommen würde.
    Denn diese Reha-Einrichtung sind meist spezialisiert und können Fragen beantworten, die ein Laie so nicht geben kann.

    Auch die psychologische Umstände in einer Reha sind nicht zu vernachlässigen! Mal weg von Alltag ...weg von Verpflichtungen...und und und - schließlich ist man in Reha. Eine Rund-Um-Versorgung ist gewährleistet, man ist in einem geschütztem Umgebung... Und als Patient ist man selber im Mittelpunkt des Geschehens und andere Dinge haben nachfolgenden Charakter!.
    Auch Kontakte zu unabhängigen Gleichgesinnten können Erfahrungsaustausch bedeuten. Oder auch neue Freundschaften. Selbst mal den Abstand zu Freunden und Familie kann auch mal positiv sein - einfach mal auf andere Gedanken kommen, kann sehr viel einen geben.

    Daher sehe ich eine Reha immer positiv und weniger als eine lästige Zeit.
    Wie man sich die Reha gestaltet, liegt auch ein bisschen an jeden selbst!.

    auf eine spannende und einer persönlichen erfolgreichen Reha

    rollispeedy 😉

    PS: noch Mal was nachgeschubst 😀
    Wenn euch die Rehe-Klinik bekannt ist, informiert euch umgehend über diese Einrichtung!!!
    Sagt sie Euch nicht zu, könnt Ihr dem Bescheid Widersprechen und eine dem Krankheitsbild entsprechende zertifizierte Fachklinik für Rehabilitation benennen (Wahlrecht nach SGB IX- eventuell wird dem Widerpruch entsprochen).
  • Vielen Dank für deine Info.
    Wir sind ja nicht grundsätzlich gegen eine Reha, im Gegenteil. Aber ich sehe das eben aus einen anderen Blickwinkel.

    Wie du ja selbst geschrieben hast, kann man ja in keinen Menschen hinein schauen. Ich kenne meine Kinder und die gesamte Familien Situation und daher weiß ich, dass sie zwar eine Reha machen würden, wenn es sein muss, aber eben nicht, weil sie es sich selber wünschen. Allein schon das weg sein von der Familie wäre schon belastend. Wie gesagt, wir haben es ja schon einmal durch.
    Und ich bin auch nur auf den Gedanken der Ablehnung gekommen, weil im Schreiben steht: Zitat:" Sofern Sie mit der vorgesehenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einverstanden sind, senden Sie uns bitte innerhalb von 4 Wochen die beigefügte Zustimmungserklärung sowie die Antragsformulare ausgefüllt und unterschrieben zurück." Zitat Ende.

    Gruß Meoquanee

  • Hallo,
    gegen das " weg sein von der Familie" gibt es die Möglichkeit der Begleitung!
    Jeder der Sozialleistungen beantragt hat eine Mitwirkungspflicht, wenn dies in Form einer Reha einzulösen ist sollte man das tun um keine Konsequenzen fürchten zu müssen.
    Meine Rente, um die ich 3 Jahre kämpfte, hat mir die Reha beschert, sie wurde nach 10Tagen abgebrochen weil das Ziel der Reha nicht erreichbar war. Die Belastung zur Reha zu müssen war so groß daß ich lebensbedrohlich erkrankt bin während der Reha. Zuckerschlecken ist eine Reha wahrlich nicht, es mußte aber sein!
    8 Wochen nach Abbruch der Reha hatte ich meine Rentenbewilligung.

    Heidi
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