Guten Abend mich würde interessieren ob es sich lohnt Einspruch einzulegen

Wir haben einen geistig behinderten Sohn sein GdB beträgt 70 und wir haben das Merkzeichen G,B und H er ist im Dezember 18 geworden und nun will das Amt uns das H aberkennen, leider gibt es bei uns keine Beratungsstellen wo wir uns informieren können , er kann selbstständig essen jedoch müssen wir uns beim waschen anziehen und Zähne putzen mit hinstellen und kontrollieren weil er sonst nichts von allein macht auch bei Medikamenten müssen wir helfen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Danke Kerstin

Antworten

  • Hallo Mutschka,
    meine persönliche Meinung ist daß ein Widerspruch nichts bringen wird. Das Amt wird sich darauf berufen daß der Sohn jetzt volljährig ist und der Merkbuchstabe "B" dafür ausreichend ist. Begleiten kann man auch bei Verrichtungen.
    Vielleicht sagt aber die Begründung des Versorgungsamtes etwas was evtl. für einen Widerspruch spricht, das kann ich nun nicht beurteilen.
    Letztlich mußt du entscheiden was du tust.

    Heidi
  • Ja, ein Widerspruch kann Sinnvoll sein, wenn es so ist, wie du oben den Toilettengang und Orientierung der Medikamentengabe beschrieben hast. Die Unterstützung beim Toilettengang (Körperhygiene) ist nicht nur im Merkzeichen B zu sehen. Sprecht vorher mit euren Arzt darüber, damit er bei einer erneuten Anfrage durch das Amt, informiert ist.

    Im Widerspruch ggf. auch ein Beiblatt beifügen, wo ein Tagesablauf geschildert wird, woraus die "Hilfslosigkeit" zu erkennen ist. Last euch die Einschränkungen, wie ihr sie beschrieben habt, von euren Arzt attestieren.
    Ich denke, das auch eine "Pflegestufe" bereits vorhanden ist. Diese Information nochmals zusätzlich beim Widerspruch beifügen.

    Gruss
    rollispeedy
  • Ja das wird sich lohnen. Denn so wie du die Situation beschrieben hast, wirst du sehr gute Chancen haben.
  • Vielen Dank euch allen, werde es mal versuchen! Irgendwann ist man soweit und will aufgeben,weil es einem einfach schwer gemacht wird
  • Viel Erfolg und sehr viel Geduld (2-3 Jahre)

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:
    Viel Erfolg und sehr viel Geduld (2-3 Jahre)

    Heidi



    wieso 2 - 3 Jahre?????

    rollispeedy 😢
  • Sozialgerichtsverfahren dauern bei uns 2-3 Jahre. Ohne das wird wohl nichts gehen.

    Heidi
  • oh...daran habe ich nun weniger gedacht. Wobei 2-3 Jahre ...da seit ihr gut dran in der Region!!!

    Also wollen wir mal hoffen, das ein Widerspruch ausreicht und wenn dieser ausreichend Glaubhaft gemacht wurde (wie bereits in vorherigen Beiträgen erwähnt) , denke ich müsste es auch ohne §§ Junkies gehen.

    rollispeedy 😺
Diese Diskussion wurde geschlossen.