Auswirkungen des Ausweises auf vorhandenes Vermögen

Mein Sohn hat eine Querschnittslähmung seit kurzem. Er will jetzt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Jetzt sagte mir jemand, dass in diesem Falle bei evt. Vermögen (hier: Unfallversicherungsauszahlung) Anteile gezahlt werden müssten.Das sei kürzlich in einer Fernsehsendung besprochen worden. Kann das sein?

Antworten

  • Mal Nachgefragt:
    Die Anerkennung eines Schwerbehindertenstatus hat nichts mit dem Vermögen eines Menschen zu tun. Sowie auch nicht einer Feststellung eines MdE`s.

    Ich Verstehe nicht, " Vermögen aus einer gezahlten Versicherungsleistung gezahlt werden müssen..." 😢


    😢 😢 😢

    rollispeedy
  • Danke für die schnelle Antwort.
    Meine Tochter hat mir gesagt, dass dann der Staat in irgendeiner Form Zugriff auf die Versicherungsleistung nehmen könne. Hab gerade nochmal mit ihr gesprochen, sie fragt noch mal genauer nach. Ich kann mir das auch nicht wirklich vorstellen, aber es ist ja vieles möglich, leider. 😃
  • Also, ob eine ausgezahlte Versicherungsleistung bei der Steuer oder sonstigen Einkünften (Grundsicherung, H IV) mit angerechnet wird, das weis ich nicht. Hat aber nichts mit dem Schwerbehindertenstatus zu tun. Bei Rentenzahlungen wie "Rente wegen Erwerbsminderung" wird es nicht angerechnet. Bei einer monatlichen Auszahlung eines Rentenanspruches durch einen anderen Versicherungsträgers, wird dieses jedoch bei einem Bezug einer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt.

    Gruss
    rollispeedy 😉
  • Okay und danke für die Info 😃 hilft mir weiter

  • Hallo Riki,

    Wie schon geschrieben.Der Behindertenstatus hat nix mit der Versicherung zu tun.
    Wenn aber Erwerbsminderungsrente bezogen wird und die Versicherung durch Einmalzahlung/mtl.Zahlung in Anspruch genommen wird muss das,zumindest einmal,bei der Steuererklärung angegeben werden.
    Ist die Laufzeit der Versicherung über 10 Jahre und der Betrag einmalig wird auf den Betrag keine Steuer fällig.
    In der Regel bezahlst du auch keine Steuer aufgrund der Freibeträge die Dir als Behinderter zustehen.
    Gebe den Betrag sicherheitshalber bei der Steuer an oder Ruf beim Finanzamt an.Dort erhälst du fachliche Auskunft.
    Anders sieht es beim Bezug von Harz IV(Aufstocker)aus.Hier wird der Versicherungsbetrag als Einkommen hinzugezogen.
    Auch hier bekommst du auf den Seiten des Amts eine genaue Auskunft.Vergiss bitte nicht das du Dir darüber hinaus alle weiteren Vorteile eines Ausweises sicherst.Also Freibeträge,Ermäßigungen ect.Infos zu diesen Themen und weiterführende erhälst du auf dieser WEB Seite.

    Gruß
    Ralf
  • Guten Morgen und vielen Dank für deine ausführliche Auskunft.
    Gruß Rikki