Übergangsgeld nach 3-Jahres-Frist - wie wird berechnet?

Hallo,

ich hab bis Juni 2015 eine Qualifizierungsmaßnahme mit Übergangsgeld von der DRV gemacht. Da ich seither keine Arbeit gefunden habe, soll ich eine Integrationsmaßnahme vorort über 6 Monate machen.

Wie berechnet sich das Übergangsgeld, denn ich bin jetzt aus der 3-Jahres-Frist raus.

Das letzte Übergangsgeld hab ich nach meiner letzten Arbeitsstelle bekommen, aber das war eine Hilfsarbeitertätigkeit. Wird jetzt nach dem zu erwarteten Gehalt meines neuen Berufs gerechnet oder bleibt die Berechnungsgrundlage bei meinem alten Job?

Ich weis, dass wenn jemand die 3-Jahres-Frist überschritten hat, dass dann ein fiktives Gehalt angenommen wird, das man ohne Behinderung verdienen würde, aber auf welcher Berufsgrundlage das stattfindet wird nirgendwo erklärt. Ist das fiktive Gehalt eines Hilfsarbeiters (vor der Qualifizierung) oder eines Facharbeiters (nach der Qualifizierung) die Basis?

Gruß

Hallo impedi,

ich habe gerade gesehen, dass Du noch keine Rückmeldung zu deiner Anfrage bekommen hast.

Ich selbst weiß jetzt spontan auch keine Antwort und würde einen unserer Fachexperten hinzuziehen. Zuvor wollte ich jedoch nachfragen, ob Du inzwischen bereits etwas herausgefunden hast, z.B. durch Rücksprache mit deinem Sachbearbeiter.

Hallo impedi,

ich werde es weiterleiten, ob es da Praxiserfahrungen gibt.

Das Merkblatt liest sich ja dann so, als wenn es nach dem „neuen“ Gehalt geht.