Übergangsgeld nach 3-Jahres-Frist - wie wird berechnet?

Hallo,

ich hab bis Juni 2015 eine Qualifizierungsmaßnahme mit Übergangsgeld von der DRV gemacht. Da ich seither keine Arbeit gefunden habe, soll ich eine Integrationsmaßnahme vorort über 6 Monate machen.

Wie berechnet sich das Übergangsgeld, denn ich bin jetzt aus der 3-Jahres-Frist raus.

Das letzte Übergangsgeld hab ich nach meiner letzten Arbeitsstelle bekommen, aber das war eine Hilfsarbeitertätigkeit. Wird jetzt nach dem zu erwarteten Gehalt meines neuen Berufs gerechnet oder bleibt die Berechnungsgrundlage bei meinem alten Job?

Ich weis, dass wenn jemand die 3-Jahres-Frist überschritten hat, dass dann ein fiktives Gehalt angenommen wird, das man ohne Behinderung verdienen würde, aber auf welcher Berufsgrundlage das stattfindet wird nirgendwo erklärt. Ist das fiktive Gehalt eines Hilfsarbeiters (vor der Qualifizierung) oder eines Facharbeiters (nach der Qualifizierung) die Basis?

Gruß

Antworten

  • Hallo impedi,

    ich habe gerade gesehen, dass Du noch keine Rückmeldung zu deiner Anfrage bekommen hast.

    Ich selbst weiß jetzt spontan auch keine Antwort und würde einen unserer Fachexperten hinzuziehen. Zuvor wollte ich jedoch nachfragen, ob Du inzwischen bereits etwas herausgefunden hast, z.B. durch Rücksprache mit deinem Sachbearbeiter.
  • Hallo Justin,

    leider habe ich bisher noch nichts herausfinden können, denn

    a) möchte ich meinen Sachbearbeiter nicht fragen, denn der hat mir bei der letzten Maßnahme schon falsche Auskünfte erteilt. Ich bin mir auch sicher, dass mein letztes Übergangsgeld nicht gestimmt hat, denn seltsamerweise war mein Krankengeld um 30% höher wie mein Übergangsgeld, obwohl das aus den gleichen Zahlen berechnet wurde. Ein paar Prozentpunkte hin oder her sind kein Problem, aber 30%? Ich glaub der DRV nichts mehr.

    b) habe ich versucht, mich bei versch. Sozialverbänden wie dem VdK zu erkundigen, aber das scheint so zu sein, dass es da keine Vorlagen gibt, wonach die DRV sich richten muss. Ich konnte jedenfalls nichts in Erfahrung bringen.

    Wenn Du da was rausfinden könntest, wäre das echt toll. Leider ich hab so das Gefühl, das geht "frei Schnauze". Und bei mir sind das dann zwischen meinem alten Hilfsarbeiter und meinem neuen Beruf (nach durchschnittlichen Tariflöhnen gerechnet) rund 1000 € Bruttolohn Unterschied. Das wirkt sich ganz ordentlich auf das Übergangsgeld aus.

    Edit: Dem Bescheid liegt ein Merkblatt bei und in diesem Merkblatt steht, dass nach der 3-Jahresfrist das Übergangsgeld eben nach Alter und dem Wissensstand des Antragstellers berechnet wird. Nur gibts da weder auf dem Merkblatt noch im Internet etwas zum lesen, wie sich die Berechnung dann zusammensetzt.

    Gruß
  • Hallo impedi,

    ich werde es weiterleiten, ob es da Praxiserfahrungen gibt.

    Das Merkblatt liest sich ja dann so, als wenn es nach dem "neuen" Gehalt geht.
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