Wer ist eine Pflegeperson?
Hallo,
muss eine Pflegeperson irgendwo eingetragen sein, bei der Krankenkasse bekannt sein, die Adresse angeben etc.?
Konkret geht es um die Verhinderungspflege bei der Pflegestufe 0 wegen einer psychischen Erkrankung. Ich werde zu einem Teil über die Pflegesachleistung von einem Pflegedienst betreut, zum Teil habe ich die 123 Euro Pflegegeld für die Bezahlung einer Freundin verwendet. Meine Freundin haben wir aber nie bei der Krankenkasse "angemeldet" oder ähnliches. Ich hab sie halt einfach bezahlt. Da sie aber auch ab und zu mal ausfällt, würde ich gerne die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Nur geht das überhaupt? Ich lese überall von "der Pflegeperson" die von der Verhinderungspflege ersetzt werden muss.
Wer und wie wird definiert wer eine Pflegeperson ist? Oder spielt das gar keine Rolle und ich denk viel zu kompliziert?
Grüße
Merula
muss eine Pflegeperson irgendwo eingetragen sein, bei der Krankenkasse bekannt sein, die Adresse angeben etc.?
Konkret geht es um die Verhinderungspflege bei der Pflegestufe 0 wegen einer psychischen Erkrankung. Ich werde zu einem Teil über die Pflegesachleistung von einem Pflegedienst betreut, zum Teil habe ich die 123 Euro Pflegegeld für die Bezahlung einer Freundin verwendet. Meine Freundin haben wir aber nie bei der Krankenkasse "angemeldet" oder ähnliches. Ich hab sie halt einfach bezahlt. Da sie aber auch ab und zu mal ausfällt, würde ich gerne die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Nur geht das überhaupt? Ich lese überall von "der Pflegeperson" die von der Verhinderungspflege ersetzt werden muss.
Wer und wie wird definiert wer eine Pflegeperson ist? Oder spielt das gar keine Rolle und ich denk viel zu kompliziert?
Grüße
Merula
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Antworten
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Hallo Merula,
eine Pflegeperson ist die Person die dich pflegt, in deinem Fall deine Freundin!
Für die Verhinderungspflege muß die Person angegeben werden die die Pflege in der Zeit von der verhinderten Pflegeperson (deine Freundin) übernimmt.
In der Regel ist es bei Kombinationsleistungen auch so daß neben dem Pflegedienst eine ständige Pflegeperson angegeben werden sollte. Angegeben werden muß die Pflegeperson wenn Geldleistungen ausgemacht wurden. Diese Person ist dann auch verantwortlich für die Pflege und deren Sicherstellung.
Bei Pflegestufe 0 dürfte nur nicht viel übrig bleiben bei Kombinationsleistung(Sachleistung) da der Pflegedienst wohl den Löwenanteil verbraucht. Was sind schon 231,-€
Heidi
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