Umweltzone ab 01.02.2016 - aber als Halter vor dem 01.01.2008

In Aachen wurde die Umweltzone am 01.02.2016 eingeführt. Wenn ich aber eine Ausnahmegenehmigung für einen behinderten Fahrzeughalter haben möchte, muß das Fahrzeug vor dem 01.01.2008 auf den behinderten zugelassen sein. Kann das richtig sein?

Antworten

  • Hallo,

    welches Merkzeichen wurde erteilt?

    Sollte das Merkzeichen aG vorliegen, ist keine Ausnahmegenehmigung notwendig; es reicht der plaue Parkausweis oder Ersatzweise des Scherbehindertenausweis zum einfahren / parken in die Umweltzone.
  • herrhausk hat geschrieben:
    Hallo,

    welches Merkzeichen wurde erteilt?

    Sollte das Merkzeichen aG vorliegen, ist keine Ausnahmegenehmigung notwendig; es reicht der plaue Parkausweis oder Ersatzweise des Scherbehindertenausweis zum einfahren / parken in die Umweltzone.


    Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG reicht nicht aus um in diese Zonen zu fahren. Man braucht zusätzlich den "blauen Parkausweis für die Benutzung von Behindertenparkplätzen" (unabhängig davon ob man einen Behindertenparklpatz beansprucht) .
    Denn Sinngemäß werden in den Ausnahmeregelungen die Anfahrt der Behindertenparkplätze für Kfz ermöglicht.
    (Regionale Sonderbestimmungen sind dabei dennoch zu beachten)

    Sollte einer "nur" den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG akzeptieren, ist es eine reine freundliche Geste oder es ist explizit regional in den Umweltzonen-Regelungen geregelt.
    Dieses gilt ebenso auch bei der Benutzung von Behindertenparkplätzen mit dem Auslegen des Schwerbehindertenausweises ohne Inhaber eines blauen Parkausweises zu haben. Kann genauso 35€ Kosten.

    Siehe dazu den Artikel in diesen Forum: https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/umweltzone-feinstaubplakette/


    Gruss
    rollispeedy 😉
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