Kann ich zur Wiedererteillung meines FS eine normale praktische Prüfung machen trotz Gleichgewicht?

Persönliche Stellungnahme zu meiner Ertaubung – Gleichgewicht – Führerschein
Vollkommen, beidseitige, Ertaubung mit Störung des Gleichgewichtes und des Geruchssinn bestehen, gleichbleibend, seit 1981 bis heute, aufgrund Schädelbasisbruchs, nach Arbeitsunfall. Mehrfach durch verschiedene Kliniken nachgewiesen.
Verkehrspsychologisches, medizinisches Gutachten über die Führerscheinklassen 1 bis 5 wurde 1983 erbracht.
Von Kindheit bis heute, bin ich mit dem Führen der unterschiedlichsten Maschinen und Gerätschaften vertraut, vom Schlepper bis zum 40 t LKW. Beim Führen von KFZ hatte und habe ich keinerlei Probleme oder Schwierigkeiten, auch nicht in der nunmehr 35-jährigen Zeit als Ertaubter. Ein Blick in die Verkehrssünderkartei würde offenlegen, daß ich weder jemals einen Unfall, geschweige denn einen Punkt hatte, in all der Zeit, trotz einer Fahrleistung von Millionen Km.
Ich kann versichern, daß ich mich beim Fahren absolut sicher fühle, keinerlei Schwierigkeiten habe, während ich beim Laufen insbesondere bei Einbruch der Dämmerung und bei Dunkelheit, „Unsicherheiten“ verspüre, die mein Körper geschickt ausgleicht.
Eine med. Untersuchung dürfte meines Erachtens zu keinerlei neuen Ergebnis führen, denn mein „Handikap“ bleibt das gleiche. Sinnvoller wäre ein praktischer Fahrttest, oder falls nötig eine praktische Fahrprüfung um die Befähigung zu beweisen. Ich fahre nicht mit dem Gleichgewicht, sondern benütze Kopf, Fuß, Hand.
Bleibt noch dir Frage, warum bekommt man all dieses ganze Prozedere auferlegt, müßte dann nicht jeder Verkehrsteilnehmer das gleiche machen? Es ist sehr diskriminierend, grenzt an Freiheitsberaubung und Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Man kommt sich vor wie ein Schwerverbrecher. Anscheinend können die Beamten einer Führerscheinstelle „Willkürlich“ walten und schalten. Von den dadurch entstehenden Kosten ganz zu schweigen.
Nun wünsche ich meine Fahrerlaubnis zurück und bitte Sie, mich hierbei zu unterstützen.
Helmut Rühr, April 2016

Antworten

  • Hallo Herr Rühr,
    den Grund warum ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde kenne ich nicht, vermute aber wegen ihrem Handicap.
    Wenn dem so ist wird der Weg an einer MPU nicht vorbei gehen. Das werden sie spätestens feststellen wenn sie sich zur Führerscheinprüfung anmelden.
    Mit Willkür der Behörde hat das übrigens nichts zu tun, die Behörde ist verpflichtet sicherzustellen daß sie ohne Einschränkung zum führen von Fahrzeugen befähigt sind, besonders auch wegen ihrer medizinischen Vorgeschichte.
    Tut mir leid daß ich ihnen keine Hoffnung auf einen normalen Ablauf machen kann.

    Heidi
  • Hallo Herr Rühr,

    da Sie nichts zu den Gründen ihres Führerscheinverlustes schreiben, kann ich mich der Vorschreiberin nur anschließen.

    Selbstverständlich können Sie diese Informationen gern ergänzen, so dass man Ihnen u.U. weitere Informationen geben kann.
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