Behindertenparkplatz ständig belegt

habe seit 3 Jahren einen Personen gebundenen Parkplatz vor der Tür(in Hamburg) reine Wohngegend dieser wird ständig zugeparkt die Polizei fragt mich wann ich den brauche da das Abschleppen ja so teuer sei und es in keinem Verhältnis steht ,was kann ich machen ?

Antworten

  • Hallo jopjeu,

    Ich kann die Frage der Polizei nicht nachverfolgen.
    Dir ist dieser Parkplatz zugewiesen.Wer dort parkt ohne Berechtigung verstößt gegen die StVo.Punkt.Die Polizei hat ihre Arbeit zu machen ohne es zu kommentieren.Die Kosten tragen die Verursacher.
    Ich würde mich damit nicht beschäftigen.Es sei den die Polizei würde sich weigern den Platz zu räumen.

    Gruß

    Ralf









  • hallo ralf, sie weigert sich sofort zu räumen und ich komme mir so langsam echt dumm vor, ich soll wieder anrufen wen ich den platz sofort brauche sonst kommt nur ein wagen und verteilt ein knölchen aber damit ist mir nicht geholfen da meine pflegerin auch nachts kommt da war die antwort der parkplat sei dafür nicht gedacht , auch wen der krankenwagen welcher mehrmals die woche kommt um mich abzuholen der könne ja in der 2 reihe parken , ich denke der parkplatz ist gerade dafür auch gedacht damit ich einsteigen kann ,bin strickt sauerstoffplichtig und kann die antwort der polizei nicht nachvollziehen ,wen ich abgeholt werde oder zum einkaufen mit meiner freundin fahren möchte soll ich das vorher anmelden ? bin wirklich recht traurig wie mit mir von seiten der polizei umgegangen wird ich habe den parkplatz nicht weil es mir so gut geht ,merkzeichen G/ aG/ RF 100% sowie vorne ein B für begleitung
  • Hallo jopjeu,

    Ich habe mich gerade mal versucht durch die StVo zu lesen.
    Wenn ich das richtig verstanden habe sieht es folgender Maßen aus.Der Behindertenparkplatz ist für dein Fahrzeug oder Personen die dein Fahrzeug lenken gedacht.Nicht für andere Personen.Also auch nicht für die Pflege.Das selbige gilt für Rettungswagen.
    Die StVo behandelt deinen Behindertenparkplatz genau so wie einen öffentlichen Behindertenparkplatz.Der einzige Unterschied ist das Du,aufgrund der Angabe deines Nummernschildes,Vorrang hast.

    Um aber das genau zu klären würde ich mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt reden.

    Gruß

    Ralf
  • Ähnliches Problem hatten wir auch. Die Polizei kam in einer Woche mindestens 3x und es wurde ohne Kommentar abgeschleppt, nachdem die Situation (Beatmungspatient) geklärt war. Dann nach 2 Monaten wurde es der Polizei doch zuviel und sie hat mit dem Ordnungsamt (als oberste Instanz) gesprochen. Wir haben dann von der Stadt einen Sperrpoller bekommen und nun hat es sich mit den Fremdparkern. Also nimm Kontakt mit deinem Ordnungsamt auf und frage nach einem Sperrpoller. Die Kosten hierfür wurden von der Stadt Schwetzingen übernommen.

    LG Thomas
  • Hallo jopjeu,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • hallo ralf,
    vielen dank für deine tips, werde dich/euch auf dem laufenden halten wie es weiter geht.gruß jopjeu
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