Gibt es bei einem Schlganfall einen Schwerbehindertenausweis oder Feststllungsbescheid ?

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Alter 60 Jahre, laut Reha-Arzt ist die Ausübung des Berufs wahrscheinlich nicht mehr möglich.

Antworten

  • Hallo Brennerei,

    Beim zuständigen Versorgungsamt der Stadt einen Antrag stellen.Die Adresse bekommt man direkt bei der Stadt oder aus dem Internet.
    Das Versorgungsamt fordert dann die entsprechenden Unterlagen an.
    Beim Hausarzt/Krankenhaus und der Rehaeinrichtung vorsorglich schon einmal alle Papiere besorgen um diese bei Bedarf einreichen zu können.
    Alles weitere ergiebt sich dann.
    Sollte das Versorgungsamt eine völlige Arbeitsunfähigkeit anerkennen diese Papiere dann zum Rentenamt schicken.
    Auch hier dann wieder einen Antrag stellen.
    Bitte beachte dabei....es sind Ämter....es wird Dauern

    😕

    Gruß

    Ralf
  • brennerei hat geschrieben:
    Alter 60 Jahre, laut Reha-Arzt ist die Ausübung des Berufs wahrscheinlich nicht mehr möglich.


    Hallo Brennerei,
    das Versorgungsamt stellt nur den Grad der Behinderung fest, nicht die Arbeitsfähigkeit!
    Das macht ggf die Arge falls du arbeitslos bist oder deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst!
    Wenn du Unterlagen hast von Ärzten,Krankenhäuser und Rehaeinrichtung, leg diese bei den Antrag auf Schwerbehinderung, hast du keine ,wird sich das Amt diese bei den von dir angegeben Ärzten usw anfordern.

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:
    brennerei hat geschrieben:
    Alter 60 Jahre, laut Reha-Arzt ist die Ausübung des Berufs wahrscheinlich nicht mehr möglich.


    Hallo Brennerei,
    das Versorgungsamt stellt nur den Grad der Behinderung fest, nicht die Arbeitsfähigkeit!
    Das macht ggf die Arge falls du arbeitslos bist oder deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst!
    Wenn du Unterlagen hast von Ärzten,Krankenhäuser und Rehaeinrichtung, leg diese bei den Antrag auf Schwerbehinderung, hast du keine ,wird sich das Amt diese bei den von dir angegeben Ärzten usw anfordern.

    Heidi


    Die "Minderung der Erwerbsfähigkeit stellt die Rentenversicherung oder vergleichbarer Sozialträger" fest. Die Bundesagentur für Arbeit kann nach ärztlichen Befundberichten eine Nichtvermittelbarkeit wegen gesundheitlichen Einschränkung auf den Arbeitsmarkt feststellen und je nach Geburtsjahrgang eine Zwangsverrentung in Betracht ziehen.

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