Zusätzliche Betreuungsleistungen/ etwas unklar

😛 Hallo liebe Foris

Ich habe mich gerade neu angemeldet und direkt eine Frage.
Falls ich im falschen Unterforum gelandet bin....bitte verschieben.Danke.

Mein Name ist Heike,ich bin 52 Jahre alt und pflege seit mehreren Jahren meinen Mann mit PS 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz.

Nun haben wir einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen gestellt und dies wurde auch von der Pflegekasse genehmigt.
Allerdings steht in der Genehmigung ein Zusatz wo wir nichts mit anfangen können.

Wichtig: Bei unserer Zusage handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.Daraus kann also kein Rechtsanspruch für die Zukunft abgeleitet werden

Was bedeutet das?
Kennt das jemand?
Werde natürlich noch bei der PK anrufen.Wollte mich aber vorab hier erkundigen.

Vielen Dank und liebe Grüße Heike

Antworten

  • Hallo Heike,
    das bedeutet daß die KK die positive Entscheidung über die zusätzlichen Betreuungsleistungen jederzeit zurück ziehen kann!
    Um die Sache dingfest zu machen schicken sie möglicherweise noch einmal den MDK.

    Heidi
    Lösch doch bitte deinen doppelten Thread
  • Hallo Heidi!

    Danke für deine Antwort.
    Okay aber warum sollte die KK das tun?
    Verstehe ich nicht.
    Na ja ich werde jetzt dort anrufen und dann weiß ich wohl mehr.

    P.S. Der doppelte Post wahr ein versehen.Tut mir leid.Wie lösche ich ihn?

    LG Heike
  • So jetzt bin ich schlauer.

    Die Einzelfallentscheidung bedeutet in unserem Fall das die KK den Betreuer erlaubt hat, den wir uns ausgesucht haben.
    Falls sich mein Mann irgendwann für jemand anderen entscheidet dann müsste das neu geprüft werden.

    P.S. Doppelter Post ist gelöscht.

    LG Heike
  • Entschuldige Heike,
    deine Fragestellung passt nun mit der Lösung nicht so ganz zusammen.
    Du schriebst daß du "zusätzliche Betreuungsleistungen" beantragt hast und diese unter Vorbehalt genehmigt wurden.
    http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2015/01/08/was-sie-ueber-zusaetzliche-betreuungs-und-entlastungsleistungen-wissen-sollten/
    Daß es sich um einen Betreuer handelt den dein Mann ausgesucht hat steht nirgends.
    Mir erschließt sich auch nicht wieso "zusätzliche Betreuungsleistungen" von dem ausgesuchten Betreuer abhängig sein sollten!

    Heidi
  • Liebe Heidi,
    ich habe nicht geschrieben dass die Leistungen unter Vorbehalt genehmigt wurden.

    Ja das wir den Betreuer selbst ausgesucht haben hatte ich nicht geschrieben.
    Asche auf mein Haupt 🥺
    Es ist ein Bekannter der die geeignete Qualifizierung hat um diese Betreuung auszuführen.
    Und da mein Mann auch unter Depressionen leidet, fühlt er sich bei jemandem den er kennt besser aufgehoben wie bei einem fremden Menschen.

    Wie ich oben schon geschrieben habe, hat die PK diesen Herrn genehmigt da ich die Qualifizierung direkt mitgeschickt habe.
    Falls mein Mann einen anderen Betreuer wünscht müsste ich/wir einen neuen Antrag stellen.
    Ich gebe nur die Worte des Mitarbeiters wieder.

    Ich hoffe dir erschließt sich nun meine Antwort.

    LG Heike
  • Ja, inzwischen ist es mir klar, nur in der Eingangsfrage war nur von Leistungen die Rede nicht daß diese ein anderer ausführt.
    Schön daß nun alles ok ist.

    Heidi
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