Gibt es die 6 Wochen Einspruch der Versicherung wenn ich eine Abfindung unterschrieben habe.

Abfindungserklärung.Einspruch innerhalb sechs Wochen möglich , da ich gemerkt habe sie haben mich über den Tisch gezogen.Mann sagte mir ich habe 2 Tage Zeit zu überlegen entweder das Geld 6.000 Euro oder gar nichts.Da ich Kosten habe und die täglichen Schmerzen habe ich unterschrieben.Ich bin aber gehbehindert und bekomme die Erwerbsunfähigkeitsrente wegen den Unfall.Und da ich der Versicherung sagte , dass ich dringend mein Bad umbauen muss, hatte ich die Antwort erhalten das Geld oder gar nichts.Meine Anwältin hatte sich nach mehrmaligen Anrufen nicht gemeldet.Ich hoffe ich kann noch etwas dagegen machen, denn mit meiner Rente kann ich keinen Kredit beantragen.Mein Einkommen fehlt.

Antworten

  • Hallo Patsy,
    das ist im Regelfall nicht möglich.

    Man kann natürlich vor dem Gericht Klage einreichen, nur die Tendenz geht eindeutig in die Richtung - Verträge müssen eingehalten werden-

    Wenn man allerdings beweisen kann, dass man zur Unterschrift genötigt wurde, dann werden die Gerichte einen solchen Vertrag aufheben.

    Außerdem steht bei einer Nötigung eine Strafanzeige als Option im Raum.

    Heidi

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