Kann meine behinderte Tochter Geld verschenken vor ihrem 18. Geburtstag?

Habe für meine Tochter rechtl. Betreuung beantragt und sie ist im betr. Wohnen angemeldet. Sie hat leider viel zu viel auf dem Geld Konto und es wäre schade wenn das sofort an den Staat geht ohne das meine Tochter in Zukunft noch etwas davon hat

Antworten

  • Hallo Pustekuchen,
    ich wäre vorsichtig, falsche Angaben machen ist strafbar. Das Amt nimmt Einblich auf das Konto und das 2Jahre glaube ich, spätestens da fällt auf daß ein größerer Betrag nicht belegt ist.

    Heidi
  • Hallo Pustekuchen,

    Deine Tochter hat einen Freibetrag den auch ein Amt nicht anpacken kann.Alles andere wird herangezogen.Wenn größere Beträge plötzlich " verschwinden" wird man Nachfragen was damit geschehen ist.Dafür wird dann deine Tochter Belege erbringen müssen.
    Erscheinen die Buchungen nach der Anmeldung ohne glaubhafte Belege wird es zu Schwierigkeiten kommen.

    Gruß
    Ralf




    Dies ist keine Rechtsberatung.Die Antwort ersetzt keine fachlich fundierte Auskunft.

  • Hallo Pustekuchen,
    Ich wäre da vorsichtig. Ich selbst habe betreutes Wohnen beantragt und mir wurde gesagt , das ich nicht mehr wie 2.500 Euro besitzen darf. Da ich mehr habe , wurde mir ernsthaft angeraten das Geld auf den Kopf zu hauen.
    Es wird sehr streng nachgeprüft, das Du praktisch mittellos bist, bevor Du vom Staat einen Cent bekommst!
    Ich kann Dir nur sagen ,wa mir auch gesagt wurde.
    Grüße
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