Mein Chef will mir die zeit die ich als Monteur im schtau schtehe nicht als Arbeitszeit anrechnen

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  • Easthill hat geschrieben:
    Geht das


    Wenn du schon mal im "Schtau schtehst" könntest du an deiner Rechtschreibung üben 🥺
    Der Chef hat recht, denn du könntest in der verspäteten Zeit auch "schoppen" gehen oder ins Kino.

  • vokal hat geschrieben:
    Easthill hat geschrieben:
    Geht das


    Wenn du schon mal im "Schtau schtehst" könntest du an deiner Rechtschreibung üben 🥺



    Hallo,

    ich weiß nicht, was diese Bemerkung soll. Ich glaube, wir konnten alle verstehen, was easthill uns fragen wollte und das ist doch das Wichtigste, oder? Siehe auch die Netikette des Forums zum Thema Rechtschreibefehler .

    In der Sache kann ich Dir leider nicht helfen, easthill, da ich das Schweizer Recht nicht kenne. In Deutschland würde das unter anderem davon abhängen, was in Deinem Vertrag steht.
    Besten Gruß, ananim
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  • Hallo easthill,

    wie das in der Schweiz geregelt ist kann ich dir nicht sagen. Aber wie es in Deutschland geregelt ist..das schon.
    Im wesentlichen gilt das, was im AV steht ( wobei das aber nicht immer Gesetzeskonform ist)
    Allgemein lässt sich sagen:
    1. Die Fahrt von der Wohnung zur Firma ist keine Arbeitszeit.
    2. Die Fahrt vom Fimrensitz zu den Kunden ist Arbeitszeit ( auch die evtl. Stauzeit) Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil
    LAG Hamm: Urteil vom 12.02.2009 - 8 Sa 1576/08.
    Um Sicher zu gehen, solltest du hier eine Anwaltliche Beratung in Betracht ziehen, da es je nach Berufsgruppe unterschiedliche Regelungen / Einzelvereinbarungen geben kann.

    LG Thomas

  • In dem Fall hoffe ich, du hast einen schriftlichen Vertrag - denn ein Arbeitsvertrag kann genau so gut nur mündlich gemacht worden sein.
    Dann hast du das Problem, dass quasi Aussage gegen Aussage steht und das geht nie gut aus.
    Das allgemeine Recht zu Arbeitsvertrag, egal ob schriftlich oder mündlich, findest du im OR. Allerdings musst du da aufpassen, welche Absätze dispositiv sind und welche nicht. (abänderbar oder nicht)

    In deinem Fall empfehle ich wärmstens beim Berufs-Verband nachzufragen.

    Dann gibt es Anlaufstellen die unkompliziert und schnell Auskunft erteilen. Auch telefonisch. Rufe in diesem Fall die Gemeinde, die Stadt oder beim Kanton an.

    Zu guter letzt hast du vermutlich irgendwo eine Rechtsschutz-Versicherung. Vermutlich über die Krankenkasse, oder am gleichen Ort wie die Hausratversicherung. (meistens zumindest) Wenn du dich dort meldest, wird dich vermutlich ein Experte innert 24 Stunden zurückrufen. Eine Option die häufig vergessen geht ...

    Mein Tipp dass nichts in die Hose geht, trage alle Fakten zusammen, seien es auch nur Notizen, aber auch den Arbeitsvertrag. So geht dann am Tel. auch nichts vergessen.

    L.G.
    Tinu
  • Ich schätze mal, deutschen Arbeitsrecht und das schweitzer Arbeitsrecht ist in dieser Hinsicht identisch.
    Bist du ein abhängig Beschäftigter, unter regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigt, ohne gesonderten Arbeitsvertrag, gilt "das Staustehen während einer aufgenommen Arbeit als Arbeitszeit.

    Stehst du vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz im Stau, zählt es nicht zur bezahlenden Arbeitszeit.
    Fährst du vom Firmengelände zum Kunden und kommst in einen Stau, ist es reguläre Arbeitszeit und zählt zur entlohnenden Arbeitszeit. Der Stau ist unternehmerisches Risiko. Der Nachweis eines Staus obliegt jedoch dem Arbeitnehmer (z.B. Polizeimeldung - Staumelder - Radiomeldungen).

    Aber eine Streit mit dem Arbeitgeber darüber anzufangen ist jedoch deine Sache.
    Denke, da unterscheidet sich das schweitzer- und das deutsche Arbeitsrecht nicht wesentlich.

    gruss
    rollispeedy
    🥺
  • Salü rollispeedy

    Dass das Deutsche und das Schweizerische Arbeitsrecht sehr nahe beieinander liegen - da wirst du absolut recht haben.

    Das wirklich Gefährliche hierbei ist aber, dass ein Arbeitsvertrag nahezu gestaltet werden kann wie man möchte. Eben die dispositiven Rechte.
    Grob gesagt könnte ich dich einstellen ohne Lohn - vorausgesetzt ist natürlich die gegenseitige Willensübereinstimmung.
    Dummerweise gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gleichermassen wie ein schriftlicher.
    Wir wissen also nicht, welche Worte gefallen sind.

    Vielleicht hast du mal per Zufall mitbekommen, dass in der ganzen Schweiz Dosiersysteme für den Schwerverkehr aktiviert wurden - genau da war das ein riesen Thema, dass eben viele Fahrer die Wartezeit nicht vergütet bekamen und sich nicht wehren konnten. Mit anderen Worten, sie haben für den Betrieb Rechnung getragen, ihr Familienleben hatte das Nachsehen und Kohle gabs auch nicht mehr als normal.

    So viel zur "sauberen" Schweiz. 😡
  • Hallo "tinu83",
    nein, soweit besteht mein Wissen dann doch nicht ... 😡 .... 😢 .....
    Nur eines weiss ich vom "deutschem Recht her, mündliche Arbeitsverträge sind sehr sehr eng an den gesetzlichen Regelungen ohne Gummi §§ gerichtet. Das heißt, diverse Sonderregelungen und der Gleichen haben keinen Bestand bei mündlichen Verträgen. Sonderregelungen, auch wenn sie gesetzliche Geregelt wurden (Konstellationen von Arbeitsverträgen - einbringen von Wörtern wie "Wenn aber..."), sind schriftlich festzuhalten.

    Aber die Schweiz hat ja dafür eine recht frische Urlaubsluft 😉 ...wenn man denn im Stau feststeckt - ist es ja wie Urlaub 😀


    Gruss
    rollispeedy
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